Öffentliche Wohnraumförderung
- Privatpersonen
- Unternehmen und Verbände
- Behörden
- Freie Berufe und Selbstständige
So viel Förderung wie noch nie
Bis 2027 stellt die Landesregierung 10,5 Milliarden Euro bereit. Für das Jahr 2024 belaufen sich die Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung dabei auf 2,7 Milliarden Euro.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf dem Neubau und Erwerb von bezahlbaren Mietwohnungen sowie auf dem Neubau und Erwerb von selbst genutztem Eigentum Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Investoren erhalten eine Förderung, wenn sie Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Konditionen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können Wohnplätze für Auszubildende und Studierende, Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser und Männerhäuser gefördert werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Modernisierung von bestehenden Wohnungen und Eigenheimen, vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz und die energetische Erneuerung, aber auch der Abbau von Barrieren sowie die Aufbereitung von Brachflächen sind in diesem Zusammenhang förderfähig.
Bau von Mietwohnungen
Kapitel lesenEigentumsförderung
Kapitel lesenWohnraum für Auszubildende und Studierende
Kapitel lesenWohnraum für Menschen mit Behinderungen
Kapitel lesenModernisierung von bestehenden Wohnungen und Häusern
Kapitel lesenWohnen im Alter
Kapitel lesenWohnraum für Schutz suchende Frauen und Männer
Kapitel lesenAufbereitung von Standorten
Kapitel lesenErwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen
Kapitel lesenBau- und Wohngruppenprojekte
Kapitel lesenFragen und Antworten zur Förderung
Kapitel lesenBelegungsvereinbarungen für geförderten Wohnraum
Kapitel lesenKooperationsvereinbarung
Digitaler Gebäuderessourcenpass
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Madaster Germany GmbH eine Kooperationsvereinbarung für den Start von digitalen Gebäuderessourcenpässen im Land Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung 2024 werden zehn Investitionsvorhaben aus den Bereichen Mietwohnungsneubau oder Modernisierung gesucht, die die Erstellung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses erproben wollen. Einbezogen werden auch Vorhaben aus dem Bereich des Auszubildenden- und Studierendenwohnens.
Hier finden Sie die Kooperationsvereinbarung:
Gebietskulissen-Gutachten
Die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen wird in den Bereichen Miete und Eigentum auf Basis von Gebietskulissen strukturiert und gesteuert. Die Gebietskulissen dienen der Zuordnung der nordrhein-westfälischen Kommunen zu Bedarfs- und Kostenkategorien und zielen somit auf eine passgenaue Bereitstellung der Fördermittel ab. Für das Förderjahr 2024 wurde das Gutachten zur sachlichen und räumlichen Differenzierung der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen für die Gebietskulissen durch das Forschungs- und Beratungsinstitut RegioKontext GmbH, Berlin, unter Einbezug von Expertinnen und Experten aktualisiert.
Die genutzte landesweit einheitliche, breitgefächerte und kleinräumige Datengrundlage ermöglicht es, die Förderbedingungen an den jeweiligen örtlichen Investitionsbedingungen auszurichten und eine regionale Dotierung der Förderbudgets unter Bedarfsgesichtspunkten passgenau zu definieren.
Hier finden Sie das Gutachten für die Gebietskulisse:
Wohnungsmarktprognose für
Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2020 ein „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“ veröffentlicht. Danach werden bis 2040 im Basisszenario durchschnittlich rund 46 000 neue Wohnungen pro Jahr benötigt. In der kurzfristigen Betrachtung bis 2025 werden jährlich rund 51 000 neue Wohnungen benötigt.
Zum Wohnungsmarktgutachten geht es hier:
Kommunale Boden- und Liegenschaftspolitik:
Quoten für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau
Im Jahr 2022 wurden seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und der landeseigenen Förderbank NRW.BANK alle 53 Bewilligungsbehörden für die öffentliche Wohnraumförderung hinsichtlich Einsatz und Ausgestaltung von kommunalen Quoten für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen befragt.
Hierbei handelt es sich um die Vorgabe, dass bei allen Bauvorhaben der Vorhabenträger einen Teil (in Höhe der Quote) der entstehenden Netto-Wohnfläche als öffentlich-geförderten Wohnraum zu realisieren hat.
Ziel der Erhebung - an der sich alle Bewilligungsbehörden beteiligt haben - war es, eine vollständige Erhebung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche Kommunen aktuell das Instrument einer Quotierung für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau nutzen sowie Informationen zur Ausgestaltung des Instruments zu erhalten.
Zu dem Befragungsergebnis:
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