Eine Studentin in einem roten Pullover schreibt in ein Buch
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Wohnen
Ein Baustein des Wohnraumförderprogramms 2023–2027

Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende

Die Förderung von Wohnungen und Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende trägt dazu bei, den Hochschul- und Ausbildungsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken und angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten.
  • Unternehmen und Verbände

Die Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende trägt dazu bei, den Hochschul- und Ausbildungsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken und angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten.

Das Ministerium fördert deshalb im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung die Neuschaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende mit stark zinsverbilligten Darlehen und hohen Tilgungsnachlässen. Dafür stehen im Förderjahr 2024 150 Millionen Euro und in den Jahren 2025 bis 2027 jährlich 180 Millionen Euro zur Verfügung.

Um besondere Qualitäten, nachhaltige Bauweisen sowie innovative und experimentelle Ansätze zu fördern, können attraktive Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten, für Klimaanpassungsmaßnahmen, für mehr Energieeffizienz und nachhaltige Bauweisen sowie für die Durchführung von Planungswettbewerben gewährt werden.

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Die Förderung richtet sich an Ausbildungsbetriebe, Studierendenwerke, wohnungswirtschaftliche Unternehmen sowie private Investorinnen und Investoren.

Mit den Förderangeboten sollen durch Neubau, Nutzungsänderung und Modernisierung von Wohnraum eine Verbesserung des Wohnangebots für Auszubildende und Studierende erzielt und neue Impulse für nachhaltige Stadtquartiere gesetzt werden. Gefördert werden Wohnungen sowie Wohnplätze und Wohngemeinschaften für Auszubildende und Studierende in Nordrhein-Westfalen.

Die Antragstellung, Förderberatung und Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen erfolgt durch die zuständigen Bewilligungsbehörden für die öffentliche Wohnraumförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

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