Ein Rollstuhlfahrer nutzt eine Rampe in ein Gebäude
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Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

Die Barrierefreiheit im und am Gebäude sowie im Wohnumfeld und ein Standort mit guter Infrastruktur sind für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung, denn sie sind wichtige Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Wohnen inmitten der Gesellschaft. Dies gilt für alle Altersgruppen unabhängig von der Art der Behinderung. 

Eigenständiges Leben und
soziale Teilhabe unterstützen

Um die Wohnsituation der betroffenen Personen zu verbessern und alle Voraussetzungen für ein möglichst eigenständiges Leben und soziale Teilhabe zu schaffen, sind daher besondere Anstrengungen zu unternehmen. Mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung sollen Wohnprojekte initiiert und gefördert werden, die diesen Inklusionszielen entsprechen. Die vielfältigen Angebote des öffentlich geförderten Wohnungsbaus haben die barrierefreie Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen am Wohnungsmarkt zum Ziel. Je nach eigener Vorstellung und nach individuellem Bedarf kann eine passende Mietwohnung, die selbst genutzte Immobilie oder ein Gebäude, in dem mehrere Personen in Gemeinschaft wohnen können, die geeignete Wohnform sein. Für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum werden zudem attraktive Zusatzförderungen angeboten.

Wenngleich die Förderung des ambulanten Wohnens aufgrund der zunehmenden Ambulantisierung immer stärker in den Fokus rückt, werden weiterhin Förderangebote für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot bereitgestellt. Hierdurch unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere die Errichtung moderner, barrierefreier Ersatzneubauten für nicht mehr den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechende Altgebäude.

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