Innovationen für den digitalen Wandel in Nordrhein-Westfalen
Neue IT-Technologien in der Verwaltung
- Unternehmen und Verbände
- Behörden
- Privatpersonen
Neue Technologien und Innovationen sind von entscheidender Bedeutung für den digitalen Wandel. Sie verändern die Informationstechnik fortwährend und geben Impulse für die Qualität öffentlicher Dienstleistungen.
Digitale Werkzeuge und Technologien werden immer facettenreicher und leistungsfähiger. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, Chancen und Risiken neuer digitaler Technologien rechtzeitig zu erkennen und durch zielgerichtete Anwendungen optimal zum Wohle aller nutzbar zu machen.
Dazu gehören etwa digitale Schlüsseltechnologien wie Cloud Computing, Künstliche Intelligenz, Data & Process Mining und Automation, deren Einsatz in zunehmend komplexen digitalen Ökosystemen zu gestalten ist. Dabei werden grundlegende Rahmenbedingungen, zum Beispiel aus dem Datenschutz oder der Informationssicherheit, von vornherein mitgedacht.
Sicherheit in der
Informationstechnik
Ein sicherer Einsatz der Informationstechnik ist bei der Abwicklung der Geschäftsprozesse in der öffentlichen Verwaltung unverzichtbar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage hat die Absicherung der Informationstechnik stark an Bedeutung gewonnen.
Das in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren eingeführte IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team Nordrhein-Westfalen – CERT NRW) ist mit den korrespondierenden Stellen im Bund und in den Ländern bestens vernetzt. Die gegenseitige Unterstützung durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen sichert die Landesverwaltungen bestmöglich ab. Heute kann man den Bedrohungen einer vernetzten Welt nur durch Bildung von Netzwerken gleicher Interessen widerstehen.
Digitale Souveränität der
IT der öffentlichen Verwaltung
Mit zunehmender Digitalisierung steigt auch die Abhängigkeit von der IT in der Verwaltung. Dabei besteht auch die Gefahr, die Kontrolle über die eigene IT zu verlieren und den notwendigen Informations- und Datenschutz nicht mehr gewährleisten zu können. Wenn die digitale Souveränität nicht ausreichend gewahrt ist, kann die Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Sie ist daher für die öffentliche Verwaltung zentral und fortlaufend zu evaluieren sowie bei Entscheidungen zu berücksichtigen.
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hat der IT-Planungsrat 2019 die Arbeitsgruppe „Cloud Computing und Digitale Souveränität“ als länderoffene AG eingerichtet, die Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Hessen und dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat leitet. Damit ist der Rahmen für die Koordination des Themas digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung geschaffen.
In der Folge haben Bund, Länder und Kommunen mit einem gemeinsamen Eckpunktepapier beschlossen, die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Dieses Vorhaben wurde in der Strategie zur Stärkung der digitalen Souveränität der IT der öffentlichen Verwaltung weiter konkretisiert und mit strategischen Zielen, Lösungsansätzen und Maßnahmen zur Umsetzung untermauert.
Einen weiteren Meilenstein stellt die gemeinsame Deutsche Verwaltungscloud-Strategie dar. Sie verfolgt den Ansatz, die Rechenzentren der deutschen Verwaltungen mittels Cloud-Technologie miteinander zu koppeln. Die erforderlichen Entwicklungen und die Festlegung der Standards und Schnittstellen erfolgen im Rahmen der Arbeitsgruppe, in der sich zahlreiche Vertreter von Bund, allen Ländern sowie den Kommunen engagieren. Mit der Umsetzung gemeinsamer technischer und strategischer Anforderungen kann die Wiederverwendbarkeit von Anwendungen ermöglicht, die Abhängigkeit von einzelnen Lösungen und Anbietern vermieden und die gemeinsame Marktmacht gestärkt werden. Der angestrebte Multicloud-Ansatz sieht dabei nicht nur eine Kopplung der Verwaltungsclouds, sondern auch eine Anbindung von Public-Cloud-Angeboten vor – zu den Bedingungen der Verwaltung. Zurzeit werden in einem Umsetzungsprojekt erste zentrale Komponenten in der Deutschen Verwaltungscloud aufgebaut und geeignete Softwareangebote ermittelt.
Künstliche Intelligenz
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bietet auch der öffentlichen Verwaltung einen großen Nutzen. Künstliche Intelligenz kann ein effizienteres und bürgerfreundlicheres Arbeiten in der Verwaltung ermöglichen. Arbeitsprozesse können zukünftig durch KI unterstützt, vereinfacht, beschleunigt und automatisiert werden. Bürgerinnen und Bürger können mit Hilfe von KI beispielsweise von schnelleren Bearbeitungszeiten in Antragsverfahren profitieren.
Ein wichtiger Schritt in die Zukunft ist mit der Testung einer auf künstlicher Intelligenz basierenden Verwaltungsassistenz namens „NRW.Genius“ in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen bereits gelungen. KI made in Nordrhein-Westfalen: Mit der erstmaligen Erprobung eines eigenen KI-Verwaltungsassistenten legen wir den Grundstein, um die digitale Verwaltung von morgen heute schon zu gestalten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von der Assistenz bei zeitaufwendigen Arbeiten unterstützt, wie etwa der Zusammenfassung von Dokumenten und Texten.
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