Gelebtes E-Government in Kooperation mit Bund und Ländern
Online-Sicherheitsprüfung (OSiP)
- Unternehmen und Verbände
- Behörden
Von der Luftsicherheit bis zum Waffenrecht: In einer Reihe von Gesetzen sind personenbezogene Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen vor der Gewährung des Zugangs zu sicherheitsrelevanten oder „nicht allgemein zugänglichen Bereichen“ vorgeschrieben.
Bei der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind hierbei regelmäßig unterschiedliche Stellen zu beteiligen. Das IT-Verfahren Online-Sicherheitsprüfung (OSiP) ermöglicht es, die vielfältigen Beteiligten und Nutzergruppen in automatisierte und weitestgehend medienbruchfreie Abläufe zu integrieren. Das Ergebnis: bessere Vernetzung und schnellere Verfahren.
Ein Produkt der
Föderalen IT-Kooperation (FITKO)
Zuverlässigkeitsüberprüfungen erfolgen weitestgehend in Ausübung von Bundesrecht. Aus diesem Grund wurde die Entwicklung von OSiP als Koordinierungsprojekt in den Aktionsplan des IT-Planungsrates aufgenommen. Im Jahr 2017 wurde OSiP eine Anwendung des IT-Planungsrates. Seit dem 1. Januar 2022 ist OSiP ein Produkt im Portfolio der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und wird durch Haushaltsmittel des IT-Planungsrates finanziert. Dadurch haben alle Bundesländer gemäß dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA-Prinzip) die einfache Möglichkeit, das Produkt OSiP in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen einzusetzen.
Anwendungsbereiche
der Online-Sicherheitsprüfung
Viele Anwendungsbereiche funktionieren bereits jetzt IT-gestützt und werden mit OSiP durchgeführt. Weitere Anwendungsbereiche können über entsprechende Rechtsgrundlagen ergänzt werden.
Derzeit unterstützt OSiP die Personensicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen für folgende Anwendungsbereiche:
- Luftsicherheit
- Hafensicherheit
- Einbürgerung
- Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen
- Militärischer Abschirmdienst (MAD)
- Aufenthalt über das Bundesverwaltungsamt
- Waffengesetz
- Jagd
- Anlassbezogene Überprüfung (z. B. Akkreditierung)
- Gewerberecht (Bewacher, Prostituiertenschutz)
- Justizvollzug (über das Produkt BasisWeb)
- Sprengstoffgesetz (privat, gewerblich, Bergbehörde)
Für die Zuverlässigkeitsprüfung in unterschiedlichen Anwendungsbereichen werden für eine effiziente Bearbeitung der Anträge einheitliche Standards verwendet, sodass OSiP als zentrale Schnittstelle für viele Anwendungsgebiete genutzt wird und für neue Anwendungsbereiche einfach erweitert werden kann.
Insbesondere ist die Einbeziehung der Erkenntnisstellen – wie Verfassungsschutz, Polizei sowie die Bundesregister – ein besonderes Herausstellungsmerkmal von OSiP. Derzeit haben fast alle Landeskriminalämter die Bereitschaft erklärt, sich in den OSiP-Verbund zu integrieren.
Vorteile bei der
Nutzung von OSiP
Folgende wesentlichen Vorteile eines „gelebten E-Government“ können durch den Einsatz von OSiP erzielt werden.
Unternehmen können mit der Verwaltung elektronisch zusammenarbeiten.
Die zu beteiligenden Stellen der Verwaltungen (Genehmigungsbehörden, Polizei, Verfassungsschutz sowie Bundesregister) können elektronisch zusammenarbeiten.
Die Bearbeitung eines Antrags vom Eingang bis zum Bescheid kann innerhalb weniger Tage erfolgen, sofern keine Versagensgründe vorliegen.
Änderungen an den Rechtsgrundlagen für Zuverlässigkeitsüberprüfungen (z. B. Luftsicherheitsgesetz, Gewerbeordnung etc.) können innerhalb eines gemeinsamen IT-Verfahrens umgesetzt werden.
Bestandteile
von OSiP
OSiP besteht aus mehreren eigenständigen Komponenten, die per Schnittstelle miteinander verbunden sind. Dazu zählt einerseits der sogenannte „Kern“, der als Datendrehscheibe alle Anfragen auf Überprüfung einer Person annimmt, an die angefragten Erkenntnisstellen verteilt und die Erkenntnisse wieder zurück an die anfragenden Stellen leitet. Mit dem „Kern“ kommunizieren unterschiedliche Client-Komponenten. Diese Clients sind browserbasiert, d. h., es muss keine Installation auf den Arbeitsplatzrechnern durchgeführt werden. Sie bieten je nach gewünschtem Szenario eine einfache Anfragemöglichkeit oder eine erweiterte Fachverfahrensfunktionalität zur Abwicklung verschiedener zusätzlicher Funktionalitäten im Genehmigungsverfahren wie zum Beispiel Anhörungsverfahren, Genehmigungserstellung, Unterstützung der Gebührenabrechnung.
Zusätzlich stehen Schnittstellen (Webservices per SOAP und XML) zur Verfügung, die eine Alternative zur Client-Nutzung darstellen und die Möglichkeit bieten, dass nachgelagerte Fachverfahren der Behörden direkt mit OSiP kommunizieren können. OSiP wird in gesicherten Verwaltungsnetzen betrieben; die vorbereitenden Arbeiten durch die Unternehmen (als sogenannte Antragserfassungsstelle) können mit dem FO-Client im Internet erledigt werden. Die Übermittlung der Antragsdaten in Richtung OSiP wird in diesem Fall aus dem Verwaltungsnetz initiiert.
OSiP ist
„OZG-ready“
Seit Ende 2018 können Anträge auf Zuverlässigkeitsprüfungen im Anwendungsbereich Luftsicherheit auch von Einzelpersonen gestellt werden. Unter Federführung der Bezirksregierung Münster entstand eine Lösung, die die bereits vorhandenen OSiP-Bausteine mit weiteren Systemkomponenten (Datenbanken, Dokumenten-Management-System) zu einem integrierten, medienbruchfreien Gesamtsystem verbindet. Damit steht für die Leistung „Berechtigung zum Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen“ aus dem Leistungskatalog des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Katalog) eine Lösung zur Verfügung.
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