Regelungen zu Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen
Regelungen zu Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen
Bau

Windenergieerlass

Regelungen zu Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen

Raum für Wohngebiete und Windenergie – im dicht besiedelten Bundesland braucht es beides.

  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände
  • Behörden

Wind, Wohngebiete, Wachstum – der Dreiklang für Nordrhein-Westfalen. Es gilt, im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen einen Ausgleich und einen gesellschaftlichen Konsens zu schaffen: zwischen den berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung und dem erforderlichen Ausbau der Windenergie.

Windenergieanlagen werden typischerweise im Außenbereich verwirklicht. Für solche Vorhaben hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen „Windenergie-Erlass“ erarbeitet. Er zeigt auf, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu ermöglichen und Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelfallprüfung zu leisten.

Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit bietet der Erlass Hilfestellung bei der Abwägung im Planungsprozess. Aber er richtet sich auch an Investitionswillige sowie Bürgerinnen und Bürger, zeigt ihnen den Rechtsrahmen auf und gibt Hinweise zu frühzeitigen Abstimmungsmöglichkeiten mit den Behörden. 

Windenergie-Erlass auf recht.nrw.de

Weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Planerinnen und Planer, Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden finden Sie außerdem auf dem Bauportal.NRW.

Zum Bauportal.NRW

Arbeitshilfe zum Vollzug des „Wind-an-Land-Gesetzes“
für Städte, Gemeinden und Regionalplanungsbehörden

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat bundesweit wie im Land Nordrhein-Westfalen weiter Fahrt aufgenommen. Mit Datum vom 3. Juli 2023 haben sich die 16 Länder auf eine „Arbeitshilfe zum Vollzug des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-Land-Gesetz)“ verständigt.

Mit dieser Arbeitshilfe liegt nun die Übersetzung für das Land Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung von Rechtsänderungen, die seit dem 1. Februar 2023 in Kraft getreten sind, vor.

Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für erleichterte bauordnungsrechtliche Regelungen im Hinblick auf die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen:

Seit der Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2024 ist es bauordnungsrechtlich in unserem Land noch einfacher, eine Windenergieanlage zu errichten. Damit sind wir - was diesen gesetzlichen Regelungsteil anbetrifft - bundesweit Vorreiter.

Diese Arbeitshilfe ist insofern eine Momentaufnahme: Sowohl auf der europäischen Ebene als auch auf der Bundes- und Landesebene wird an weiteren gesetzlichen Grundlagen zur Erleichterung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gearbeitet, was eine Fortschreibung der Arbeitshilfe erforderlich machen wird.

Mein
Themenportal
Zum Seitenanfang scrollen