Ein modernes Recht für das Land Nordrhein-Westfalen
Baukammernrecht
- Unternehmen und Verbände
- Freie Berufe und Selbstständige
In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für das Berufsrecht der Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie der beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure in wesentlichen Bereichen geändert. Das Baukammerngesetz ist in Nordrhein-Westfalen am 31. Dezember 2003 in Kraft getreten und wird seit dem 14. März 2022 durch das Gesetz über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (Baukammerngesetz – BauKaG NRW) abgelöst.
Das neue Baukammerngesetz wurde gestrafft und an bundesweit einheitliche Regelungen angepasst: Dadurch ist ein modernes Baukammernrecht für das Land Nordrhein-Westfalen entstanden. Die zur Umsetzung des neuen Baukammerngesetzes benötigte Durchführungsverordnung ist am 15. März 2022 in Kraft getreten.
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