Bauen mit Holz in NRW
Bauen mit Holz in NRW
Bau

Holz ist Baustoff der Zukunft.

Bauen mit Holz

Mit Unterstützung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird das nachhaltige Bauen noch stärker in den Fokus des Bauwesens gerückt.

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  • Freie Berufe und Selbstständige

Holz ist im Trend. Der Baustoff bietet viele Vorteile: Das nachhaltige und günstige Baumaterial ist ein Kohlendioxidspeicher und steht in Deutschland ausreichend zur Verfügung. Da Holz gut zu verarbeiten und flexibel einsetzbar ist, über gute Dämmstoffeigenschaften verfügt und als Alternative für andere Materialien (z. B. Werkstoffe aus Stein) geeignet ist, können daraus etwa Baumodule gefertigt und leicht Lösungen für höhere Anforderungen im Baubereich entwickelt werden – beispielsweise bei Dachausbauten, Anbauten oder Nachverdichtungen im Bestand. Darüber hinaus hat der natürliche Werkstoff als nachwachsender Bau- und Rohstoff große ökologische und klimapolitische Bedeutung.

Mit dem Baurechtsmodernisierungsgesetz ist ein Schritt unternommen worden, um das Bauen mit Holz in Nordrhein-Westfalen zu erleichtern und zukunftsfähig zu machen. Das neue Gesetz ermöglicht in Verbindung mit der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise – Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) 2024 die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs künftig auch bei Gebäuden bis zu 22 Metern Höhe. Somit können Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5 unterhalb der Hochhausgrenze als Holzgebäude ausgeführt werden.

Holz kommt als Bau- und Werkstoff große ökologische und klimapolitische Bedeutung zu. Im Vergleich zu anderen Materialien ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, der einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens leistet.

Muster-Holzbau-Richtlinie 2024

Mit der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie 2024 wird der Anwendungsbereich für das Bauen mit Holz auf „Standardgebäude“ der Gebäudeklasse 5 wie Wohngebäude unterhalb der Hochhausgrenze in Holztafelbauweise ausgeweitet. Bisher war dies nur in Massivholzbauweise möglich. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Sonderbauten ausgeweitet. Auch ein höherer Anteil von sichtbaren Holzoberflächen wird zugelassen.

Die Muster-Holzbau-Richtlinie wurde im September 2024 von der Bauministerkonferenz beschlossen und liegt der Europäischen Kommission zur sogenannten Notifizierung vor. Nach Abschluss der Notifizierung wird sie als Technische Baubestimmung in Nordrhein-Westfalen formal eingeführt werden. Für die Übergangszeit hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage von § 17 Absatz 4 BauO NRW 2018 per Erlass festgelegt, dass für die durch den Anwendungsbereich der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie genau begrenzten Fälle eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn für diese Fälle bei der Planung, Bemessung und Ausführung die von der Bauministerkonferenz beschlossene Fassung der Muster-Holzbau-Richtlinie beachtet wird, da Gefahren im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW 2018 unter dieser Voraussetzung nicht zu erwarten sind:

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