Bauplanungsrecht
Bauplanungsrecht
Bau

Regeln für die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist Teil des öffentlichen Baurechts. Es regelt die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden.

  • Unternehmen und Verbände
  • Freie Berufe und Selbstständige
  • Behörden

Das Bauplanungsrecht stellt das einzelne Bauvorhaben in einen größeren städtebaulichen Kontext und betrachtet es insbesondere vor dem Hintergrund der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Es ist im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.

Neben dem Recht der Bauleitplanung, das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) den Gemeinden obliegt, bildet die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelvorhaben einen wesentlichen Bestandteil des Bauplanungsrechts.

Die Vorschriften über die (bauplanungsrechtliche) Zulässigkeit von Vorhaben regeln, ob auf einem Grundstück überhaupt gebaut werden darf, und wenn ja, welche Nutzung zulässig ist. Über eine notwendige Genehmigung eines Vorhabens entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde je nach Fallgestaltung im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ist unter anderem davon abhängig, ob das Vorhaben, das realisiert werden soll,

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplans,
  • im sogenannten unbeplanten Innenbereich oder
  • im Außenbereich

geplant wird.

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