Interkommunale Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit
Kommunales

Ein Erfolgsmodell mit Zukunft

Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Kooperationen erzeugen Synergieeffekte – nicht nur in puncto Kosteneinsparung. Das Ministerium unterstützt Kommunen bestmöglich bei der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.

  • Behörden

Gerade für kleinere Städte und Gemeinden kann die interkommunale Zusammenarbeit eine Chance sein, um Doppelstrukturen zu vermeiden und strategische Gewichte zu erhöhen. Die Erfolgsformel für die Zukunft könnte lauten: „Kooperieren statt konkurrieren“ – und das vor allem zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind viele Formen von Zusammenarbeit möglich: im Kleinen wie im Großen.

In Nordrhein-Westfalen bestehen rund 1.500 öffentlich-rechtliche Vereinbarungen und rund 250 Zweckverbände, die in einer Vielzahl von kommunalen Aufgabenbereichen erfolgreich zum Einsatz kommen.

Positive Effekte
interkommunaler Zusammenarbeit

Kooperationen ermöglichen einen wirtschaftlicheren Einsatz finanzieller, personeller und technischer Ressourcen. Es ergeben sich Spezialisierungs- und Größenvorteile sowie Synergieeffekte.

Die Zusammenlegung identischer Prozesse verringert Doppelstrukturen in der Aufgabenerfüllung, sodass langfristig kostensparende Verwaltungsstrukturen entstehen.

Spezialisiertes Fachpersonal kann für mehrere Verwaltungen eingesetzt werden; dadurch können Kommunen Personalkosten senken und effiziente Arbeitsstrukturen schaffen.

Kommunen können Verantwortung und Finanzierungsrisiken auf mehrere Schultern verteilen.

Interkommunale Zusammenarbeit kann das Leistungsangebot der Kommunen verbessern oder erweitern.

Kommunen können sich in Aufgabenfeldern, die eine überörtliche Ausrichtung erfordern, besser behaupten. Dadurch wird eine regionale Identität aufgebaut.

Kommunales Konkurrenzdenken innerhalb eines Wirtschaftsraums kann abgebaut werden. Dies steigert das strategische Gewicht gegenüber Dritten, wie beispielsweise Investoren.

Abgestimmte Planungen schonen Ressourcen und schützen damit die natürlichen Lebensgrundlagen.

Interkommunale Zusammenarbeit – förderungswürdig

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte. Ziel sind die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen. Durch interkommunale Zusammenarbeit kann die Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns gesteigert und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen gewährleistet werden. Entsprechende Handlungsansätze dienen – auch mit Blick auf die demografische Entwicklung – dem Erhalt und Ausbau lokaler wie regionaler Gestaltungsspielräume.

Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie hier, auf den Seiten des Ministeriums.

Zum Förderprogramm

Beauftragter der Landesregierung für
interkommunale Zusammenarbeit

Mit der Berufung eines Landesbeauftragten für interkommunale Zusammenarbeit im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung wurde eine Institution für Beratungsbedürfnisse, Fragen und Anregungen der großen und vor allem der kleinen und mittleren Gemeinden und aller Gemeindeverbände gegründet, die an kommunalen Kooperationsprojekten interessiert sind. Das Interesse möglichst vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen an interkommunaler Zusammenarbeit soll durch aktive Kontaktaufnahme, Aufklärung und fachkundige Beratung des Landesbeauftragten und seiner Geschäftsstelle gestärkt werden.

Den Kernauftrag dieser Institution bildet die Vernetzung von kommunalen Partnerinnen und Partnern und staatlichen wie privaten Akteurinnen und Akteuren auf dem Gebiet der interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für dieses Tätigkeitsfeld auf Landesebene. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf sogenannten ,Shared Service Centern´. Mit den ,Shared Service Centern´ können gleichlaufende Prozesse in mehreren Kommunen, die im Rahmen der kommunalen Aufgabenerledigung regelmäßig im Hintergrund anfallen, an einer Stelle wirtschaftlich durchgeführt werden. 

Wir sind gerne für Sie da, um Sie auf Ihrem gemeinsamen Weg zu begleiten. Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Sie in irgendeiner Form unterstützen können.

Ansprechpartner

Thomas Hunsteger-Petermann, Oberbürgermeister a. D. der Stadt Hamm, wurde zum 01. September 2022 zum Beauftragten der Landesregierung für interkommunale Zusammenarbeit berufen. Er steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Thomas Hunsteger-Petermann

Tel.: 0211 8618-3512
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