Kommunen als Keimzellen der Demokratie
Kommunen als Keimzellen der Demokratie
Kommunales

Unsere Gemeinden: gewachsene europäische Städte

Kommunen als Fundament der Demokratie

427 Kommunen (396 Städte und Gemeinden, 31 Kreise) mit rund 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern – das ist unser Nordrhein-Westfalen.

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Nordrhein-Westfalen – das sind 396 Städte und Gemeinden und 31 Kreise. Das sind aber vor allem 18 Millionen Menschen, für die Nordrhein-Westfalen eine lebens- und liebenswerte Heimat ist. Eine Heimat, in der gelebte Vielfalt und regionale Besonderheiten genauso großgeschrieben werden wie die gemeinsame Identität und der Zusammenhalt.

 Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus – egal ob im ländlichen Raum oder im (groß)städtischen Raum. Sie fördern das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Die Bürgerschaft wird in den Städten und Gemeinden durch den Rat und die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister bzw. in kreisfreien Städten durch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister vertreten. In den Kreisen einschließlich der Städteregion Aachen, in den Gemeinden und im Regionalverband Ruhr haben die Bürgerinnen und Bürger eine Vertretung, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.

Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden und Kreise ist über Artikel 28 unseres Grundgesetzes und über Art. 78 unserer Landesverfassung Nordrhein-Westfalen garantiert. Dabei sind die Gemeinden in ihrem Gebiet, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung: Die Städte und Gemeinden haben ein eigenes Steuerhebesatzrecht, insbesondere über die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuer.

Wichtige Aufgaben vor Ort übernehmen auch die beiden Landschaftsverbände, deren Zuständigkeitsbereiche nach Landesteilen aufgeteilt sind. Dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gehören die westfälisch-lippischen Kommunen als Mitglieder an und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) die rheinischen. Bei den Landschaftsverbänden wird durch die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertretungen aus den Mitgliedsgemeinden und -kreisen die Landschaftsversammlung gewählt.

Weiterführende Links:

Regionalverband Ruhr

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
 

Eine Übersicht über alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen finden Sie in unserem Kommunenfinder.

Zum Kommunenfinder

Demokratie über das Display –
Videokonferenzlösungen für digitale Ausschuss- und Ratssitzungen in Kommunen

Die Software-Zulassung und die geänderte Gesetzgebung für digitale Ausschuss- und Ratssitzungen bilden das Fundament für die Zukunft der digitalen kommunalen Sitzungen. Digitale oder hybride Sitzungen erleichtern das ehrenamtliche Engagement und können nun zur gängigen Praxis in unseren Kommunen werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat klare und sichere Strukturen für die digitale politische Arbeit in den Kommunen. Der Anspruch: Die Daten sind geschützt, die gefassten Beschlüsse sind rechtssicher. Alle wichtigen Informationen finden Sie in folgender Handreichung:

Entschädigungsverordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Durch das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erfolgte eine grundlegende Neuregelung des Entschädigungsrechts für die Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen - EntschVO NRW). Alle wichtigen Informationen finden Sie in der folgenden Veröffentlichung:

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