Von Haushaltsplanung bis Gemeindefinanzierung
Kommunalfinanzen
- Behörden
Abgaben und Steuern auf der einen Seite, öffentliche Aufgaben und eigenverantwortliche Gestaltung auf der anderen: Die Finanzausstattung und die damit verbundene Haushaltsführung der Kommunen sind wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommune hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist außerdem wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Und: Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.
Gemeindefinanzierung
Mit dem neuen Kabinettbeschluss vom 22. August 2023 werden die Kommunen – vorbehaltlich des weiteren Steuerverlaufs bis zum 30. September 2023 – rund 15,34 Milliarden Euro verteilbare Finanzausgleichsmasse statt der bisher vorgesehenen 14,97 Milliarden Euro erhalten. Damit wird die kommunale Haushaltssituation für das Jahr 2024 gestärkt. Im Ergebnis soll in der Gemeindefinanzierung 2024 eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 15 341 988 100 Euro zur Verfügung stehen. Gegenüber dem Vorjahr (15 203 024 900 Euro) bedeutet dies eine Zunahme um 138 963 200 Euro (+ 0,91 Prozent).
Pressemitteilungen
Gutachten zum Klimaansatz im Gemeindefinanzierungsgesetz
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2023 das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) unter der Leitung von Dr. Michael Thöne damit beauftragt, zu prüfen, ob und inwieweit ein Klimaansatz in der Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden kann. Nun liegt das Gutachten vor.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat damit als erstes Bundesland in Deutschland untersuchen lassen, inwieweit eine Mittelzuweisung aus der jährlichen Gemeindefinanzierung an Gemeinden und Gemeindeverbände zukünftig an Bemühungen im Klimaschutz gekoppelt werden kann. Hierdurch könnten Anreize geschaffen werden, um die CO2-Reduktion und die weitere Umsetzung von kommunalen Maßnahmen zu belohnen.
Des Weiteren wurde im Auftrag des Ministeriums gutachterlich untersucht, ob im Hinblick auf schwankende Steuereinnahmen der Kommunen eine mehrjährige Referenzperiode für die sogenannte Steuerkraftmesszahl gebildet werden kann, um Zuweisungen aus der jährlichen Gemeindefinanzierung für die Kommunen planbarer zu machen.
Das FiFo stellte die Ergebnisse des Gutachtens in Form einer Kurzpräsentation im Ausschuss für Heimat und Kommunales des Landtages Nordrhein-Westfalen am 28. Juni 2024 vor.
Wichtig:
Das Gutachten wird keine Auswirkungen auf die Gemeindefinanzierung 2025 haben. Das in Auftrag gegebene Gutachten dient als Diskussionsgrundlage und zur Meinungsbildung Interessierter.
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