Unterstützung der Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen
Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa
- Behörden
Im Zeitraum von 2013 bis 2023 ist die Zahl der in Nordrhein-Westfalen lebenden ausländischen Staatsangehörigen aus Bulgarien von 31.097 auf 106.164 und aus Rumänien von 49.154 auf 168.711 Personen angestiegen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:
- Reguläre Immigration aus den Staaten Rumänien und Bulgarien im Zuge von Arbeitsaufnahmen in Nordrhein-Westfalen: Diese Zuwanderung erfolgt zum Teil durch Anwerbung von Arbeitskräften in den zwei genannten EU-Mitgliedstaaten durch die fleischverarbeitende Industrie sowie im Logistikbereich.
- Entwicklung in den Grenzregionen zu den Niederlanden: Es kommt zu Zuzügen von Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus den EU-Mitgliedstaaten Rumänien, Bulgarien und Polen, die in den Kommunen der deutschen Grenzregion wohnen und in den Niederlanden arbeiten.
- Zuwanderung von Menschen aus südosteuropäischen Staaten, die einen besonderen gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Unterstützungsbedarf haben (sogenannte „Armutszuwanderung“).
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Umgang mit dem Thema unterschiedliche Maßnahmen, die unter anderem Ergebnis der Beratungen mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene sind, ergriffen. Sie werden in der Folge dargestellt.
Daneben gibt es in den Kommunen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren zahlreiche weitere erfolgreiche Maßnahmen, Projekte und Initiativen zur Unterstützung der zugewanderten Menschen und zur Bewältigung der mit der Zuwanderung verbundenen Herausforderungen.
Zu unterscheiden sind integrative Programme, Projekte und Maßnahmen sowie ordnungsrechtliche bzw. intervenierende Ansätze, Projekte und Maßnahmen.
In einem Land, das stark von Zuwanderung geprägt ist, ist Integrationspolitik eine Daueraufgabe. Die starke Netto-Zuwanderung der letzten Jahre führt dazu, dass eine größere Zahl von Menschen am Anfang ihres Integrationsprozesses steht als in der Vergangenheit. Handlungsleitend geht es darum, die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern, staatliche Institutionen und Strukturen zu öffnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dabei stehen Anpassungen, der Ausbau und die Vernetzung vorhandener Strukturen sowie zielgruppenspezifischere Ansprachen und Angebote im Mittelpunkt.
Neben der regulären Zuwanderung sind im Kontext der Immigration von Menschen aus den EU-2-Staaten auch Varianten einer bedenklichen Nutzung des Arbeitnehmerfreizügigkeitsprivilegs festzustellen. Beispielsweise existieren Schleusernetzwerke, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wie etwa angemessener Arbeits- und Wohnverhältnisse, bereits im Heimatland Menschen zur Zuwanderung nach Nordrhein-Westfalen motivieren, vor Ort jedoch weder das eine noch das andere gewährleisten. In der Praxis finden sich die neu Zugewanderten dann oftmals in fingierten Arbeitsverhältnissen mit aufstockendem Sozialleistungsbezug und problematischen Wohnverhältnissen wieder. Die betroffenen Kommunen und Sozialleistungsträger benötigen Unterstützung dabei, die Täuschungen und Missstände aufzudecken bzw. zu beheben.
Weitere Informationen und persönliche Kontaktmöglichkeiten der Ansprechpersonen in den Ministerien und Kommunen finden Sie im geschützten Bereich.
Programme, Maßnahmen und Angebote
der Landesregierung
Nachfolgend werden die sozial-integrativen sowie ordnungsrechtlichen Programme, Maßnahmen und Angebote der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Kommunen aufgeführt. Viele unterschiedliche Lösungsangebote für die kommunalen Stellen können so gefunden und bei Bedarf für eigene Zwecke übernommen oder adaptiert werden.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ziele des Modellvorhabens waren insbesondere die Beseitigung von städtebaulichen Missständen (gemäß § 3 BauO NRW auch „ungesunde Wohnverhältnisse“), Multiproblemlagen mit negativer Ausstrahlung entgegenzuwirken und brach gefallene Flächen für neue Nutzungen herzurichten.
Das Modellvorhaben wurde durch einen kommunalen Erfahrungsaustausch begleitet, in dem sich die teilnehmenden Städte über vorhandene Handlungsmöglichkeiten und Hindernisse austauschen. Dieser Informationsabgleich hat sich als sehr wertvoll erwiesen. Zum einen kann der Kenntnisstand unter den Handelnden abgeglichen werden, zum anderen werden Anregungen für die Praxis gegeben.
Im Rahmen des Modellvorhabens wurden die folgenden Broschüren herausgebracht:
Broschüre „Leitfaden Umgang mit Problemimmobilien“
Broschüre „Modellvorhaben Problemimmobilien Bilanz 2017 bis 2022“
Handreichung für die zuständigen örtlichen Behörden bei Anwendung insbesondere der Vorschriften der Landesbauordnung 2018, verdeutlicht werden auch die Befugnisse bei genehmigungswidriger Nutzung – Erlass vom 21. August 2020
Zeitraum: 4.08.2020 – 31.12.2023
Erlass für die behördliche Zusammenarbeit zwischen unterer Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und staatlichem Arbeitsschutz bei der Überprüfung von Räumen und Gebäuden, die als Wohnungen oder Unterkünfte für Beschäftigte betrieben und genutzt werden - Gemeinsamer Runderlass vom 20. Oktober 2022
Ziel des Wohnraumstärkungsgesetzes ist es, Missstände zu beseitigen und Problemimmobilien besser in den Griff zu bekommen. Missstände können durch Verwahrlosung/Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes bildet den Anknüpfungspunkt, um Eigentümerinnen und Eigentümer in die Verantwortung zu nehmen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben eine Forschungskooperation mit der Hochschule Rhein-Waal vereinbart, um die schwierigen Wohn- und Lebensverhältnisse von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in der deutsch-niederländischen Grenzregion wissenschaftlich zu untersuchen.
Im Dialog mit den betroffenen Kommunen sollen Lösungen zur Stärkung der Arbeitnehmerberatung, aber auch der intervenierenden kommunalen Ansätze erarbeitet werden.
Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussworkshop am 9. Dezember 2022 auf dem Campus in Kleve vorgestellt:
Weiterführende Links
und Downloads
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“
Die Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ übernimmt seit 2018 eine koordinierende Funktion innerhalb der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Die Projektgruppe unterstützt die Kommunen des Landes bei ihren Herausforderungen, die mit der Zuwanderung einhergehen, und wirkt bei der Umsetzung neuer Ideen und Projekte mit. Zudem forciert sie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Die zweiten Regierungskonsultationen des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden legten den Grundstein einer länderübergreifenden Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Wohn- und Arbeitsausbeutung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in der Grenzregion:
Maßnahmen zur Zielerreichung:
- Grenzüberschreitende Kontrollaktionen in Sammelunterkünften
Am 12. und 13. 02.2022 in Geldern und Emmerich:
Pressemitteilung Geldern/Emmerich1
Pressemitteilung Geldern/Emmerich2Am 8.05. 2022 in Goch:
Pressemitteilung Goch
Am 24. und 25.10.2022 in Gronau und Südlohn (Kreis Borken):
Pressemitteilung Gronau und Südlohn
Am 12.12.2022 in Nettetal und Brüggen (Kreis Viersen):
Pressemitteilung Nettetal und Brüggen
Am 04. und 05. 11. 2023 in Kleve und Kranenburg (Kreis Kleve):
Pressemitteilung Kleve und Kranenburg - Verstetigung der Zusammenarbeit
Am 16. und 17.08.2022: Konferenz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Konferenz Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung des Landtags Nordrhein-Westfalen für die Sitzung am 27. April 2023
VORLAGE 18/1171
Die Grenzlandkonferenz nimmt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die gesamte Grenzregion Nordrhein-Westfalens und der Niederlande in den Fokus und versammelt maßgebliche Akteure gemeinsamer Projekte.
Grenzlandkonferenz 2022
Die 4. Grenzlandkonferenz fand am 31. März 2022 als Hybridveranstaltung in Aachen statt.
Im Rahmen der Grenzlandkonferenz hat die Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ den Workshop „Sicherheit: Arbeitsmigration im Grenzgebiet – wie können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser geschützt werden?“ ausgerichtet. Der Workshop hat sich auf konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung ausbeuterischer Praktiken im Zusammenhang mit Arbeitsmigrantinnen und -migranten konzentriert, die in der Grenzregion arbeiten und leben.
Die folgenden Referentinnen und Referenten haben an dem Workshop teilgenommen:
- Herr Emile Roemer – Commissaris van de Koning (Gouverneur) der Provinz Limburg
- Herr Marius Glassner – wissenschaftlicher Mitarbeiter (Hochschule Rhein-Waal) im Forschungsprojekt „Arbeitsmigration zwischen den Grenzen – Arbeits- und Lebenssituation von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in relevanten Sektoren in der Euregio Region Rhein-Waal“
- Frau Annelore Eichel – Account-Manager Deutschland bei EURIEC
- Herr Koos Karssen, Frau Jolet Woordes – SNF (Stichting Normering Flexwonen)
- Herr Thomas van Dijk, Herr Marc Mulder, Herr Rob Jansen – niederländischer Arbeitsschutz
Grenzlandkonferenz 2023
Die 5. Grenzlandkonferenz fand am 6. Dezember 2023 ganztägig als Hybridveranstaltung in Nimwegen statt.
Im Rahmen der Konferenz hat die Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ am Workshop „Unterstützung Arbeitsmigranten“ aktiv teilgenommen und das Praxishandbuch vorgestellt. Der Workshop hat sich auf konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung ausbeuterischer Praktiken im Zusammenhang mit Arbeitsmigrantinnen- und migranten konzentriert, die in der Grenzregion arbeiten und leben.
In verschiedenen Kommunen wird die Einführung von fälschungssicheren Schulbescheinigungen erprobt. Damit sollen Sozialleistungsmissbrauch verhindert und Verwaltungsleistungen im Zuge der Digitalisierung erleichtert werden.
Weitere Informationen zu fälschungssicheren Schulbescheinigungen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ziele:
- Verbesserung des allgemeinen Bildungsniveaus
- Unterstützung bei der Orientierung in der Kommune, insbesondere durch Information über öffentliche und private Hilfsangebote und Ansprechpersonen
- Verbesserung der Arbeitsmarktperspektiven
- Heranführung der Zielgruppe an bestehende Angebote
- Förderung von Verständigungs- und Nachbarschaftsprojekten, interkulturellen Begegnungen und Festen
- Konfliktmanagement und Mediation
- Sensibilisierung und Abbau von Vorurteilen in der Aufnahmegesellschaft
- Antidiskriminierungsarbeit, insbesondere Bekämpfung von Antiziganismus
- Verbesserung der Wohnsituation
- Verbesserung der medizinischen Versorgung und Information über das Gesundheitssystem
- Lösungsansätze für das Problemfeld ausbeuterische Strukturen
- Vermittlung von Wissen über Politik und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen
- Stärkung von Selbstorganisation und Selbsthilfepotenzialen
Besonderen Wert legt die Landesregierung auf:
- Verbindliche Mitwirkung in dem landesweiten Netzwerk der Kommunen, die mit der Thematik befasst sind
- Einbezug von Vertreterinnen und Vertretern der Zielgruppe oder Community in Planung von Angeboten und Durchführung von Maßnahmen
Zeitraum: 2023-2024
Mitteleinsatz: 5,5 Millionen Euro
(Digital-)Konferenzen mit inhaltlichen Schwerpunkten (z. B. Arbeitsmarktintegration, Empowerment, Bildung) für alle Kommunen in NRW mit Informationen von Fachexpertinnen und Fachexperten, Beispielen guter Praxis ausgewählter Kommunen und der Gelegenheit zum fachlichen Austausch.
Zeitraum: 2023-2024
Brückenprojekte sind niedrigschwellige Betreuungsangebote, die Kindern und ihren Eltern den Weg in die institutionelle Kindertagesbetreuung erleichtern sollen. Zielgruppe sind Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen und ihre Familien (Flüchtlinge verschiedener Länder, auch aus dem EU-Ausland, Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller usw.).
Zeitraum: seit 2015
Mitteleinsatz: 21 Millionen Euro
Die Abteilung Gleichstellung gehört nach der Neuressortierung der Landesregierung mit ihrem Aufgabengebiet zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI).
Fachberatungsstellen für Menschenhandelsopfer in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert bereits seit den 1990er-Jahren acht spezialisierte Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution in Dortmund, Düsseldorf, Essen, Duisburg, Herne, Hagen, Herford und Köln.
Die spezialisierten Beratungsstellen beraten und begleiten die Opfer und bringen diese bei Bedarf dezentral und gesichert unter.
Kontaktadressen aller landesgeförderten spezialisierten Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung finden sich hier:
Zum Thema Prostitution – und damit auch zu Fragen der Freiwilligkeit von Prostitutionstätigkeiten – steht zudem die Landeskoordinierungsstelle Nordrhein-Westfalen für Menschen in der Prostitution/Sexarbeit zur Verfügung. Sie ist ein zentrales Unterstützungsangebot und fungiert als ausführende Stelle hinter dem Online-Portal für Prostituierte www.cara.nrw. Über das Portal ist sie telefonisch und per E-Mail erreichbar und berät u. a. zu den Themen Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Finanzen und Recht.
Zu allen Fragen im Hinblick auf Prostitution – auch Zwangsprostitution – beraten daneben die landesgeförderten Stellen Madonna e. V. in Bochum und KOBER des SkF-Dortmund.
Förderung von Plätzen für Mädchen, die von Zwangsheirat oder von Gewalt bedroht/betroffen sind
Darüber hinaus fördert das Land NRW die anonyme und sofortige Aufnahme und Betreuung von Mädchen und jungen Frauen, die von Zwangsheirat betroffen oder bedroht sind. Hierzu werden, unabhängig von Kostenzusagen der zuständigen Jugendämter, in unterschiedlichen Jugendhilfeeinrichtungen qualifizierte Notaufnahmeplätze zum Schutz vor Zwangsheirat vorgehalten. In den Einrichtungen wird den Betroffenen rund um die Uhr eine fachliche Betreuung zugesichert.
Von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen finden zudem Beratung, Unterstützung und Schutz bei den beiden landesgeförderten Fachberatungen gegen Zwangsheirat, der Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat des Mädchenhauses Bielefeld e. V. sowie der Selbstorganisation von und für Migrantinnen agisra e. V.
Informationen und Kontaktadressen der beiden Fachberatungsstellen
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kfi.nrw.de
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ziel der Clearingstellen ist es, unversorgten Menschen den Übergang in die medizinische Regelversorgung zu erleichtern.
Landesweit werden in fünf Clearingstellen Menschen beraten und unterstützt, um ihnen einen Zugang zu unserem System der Gesundheitsversorgung zu öffnen. Häufig geht es dabei um ihre Absicherung über eine Krankenversicherung oder die Klärung einer anderen Kostenübernahme.
Zeitraum: 2016 – 31.12.2024
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mags.nrw
Das Land NRW fördert vielfältige Beratungsangebote für Menschen in prekären und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Gemeinsam bilden diese ein landesweites Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung.
Weitere Informationen: Gute Arbeitswelt
Ziele:
- Muttersprachliche Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den EU-Mitgliedstaaten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
- Unterstützung von Arbeitsmigrant/-innen im Grenzgebiet zu den Niederlanden sowie Vernetzung mit weiteren Unterstützungsstrukturen dies- und jenseits der Grenze
- Beratung von Opfern von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung
- Entwicklung eines Netzwerks gegen Arbeitsausbeutung in NRW
- Vor-Ort-Informationsaktionen
- Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
Zeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2025
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aulnrw.de
Die Beratungsstellen Arbeit (bisher Erwerbslosenberatungsstellen) haben zum 1. Januar 2021 offiziell die Beratung gegen Arbeitsausbeutung in ihr Beratungsangebot aufgenommen.
Betroffen in diesem Handlungsfeld sind häufig Menschen aus Südost- und Osteuropa. In der Beratung wird besonderer Wert auf die Zusammenarbeit mit Sprachdiensten gelegt, um eine Verständigung möglichst in der Landessprache zu gewährleisten.
Auch bieten die Beratungsstellen Arbeit Unterstützung bei der Suche nach Rechtsanwälten.
Zeitraum: 01.01.2023 – 31.12.2024
Mitteleinsatz: 6,8 Millionen Euro pro Jahr
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mags.nrw
Um geflüchteten Menschen die Integration in Deutschland zu ermöglichen, startete 2016 das NRW-Modellprojekt „Care for Integration“ (CFI).
Im Jahr 2018 wurde das Projekt in den Regelbetrieb überführt und steht nunmehr allen Interessentinnen und Interessenten für die berufliche Pflege offen. Das Qualifizierungsangebot hat insgesamt einen zeitlichen Umfang von zweieinhalb Jahren. Es beinhaltet einen berufsspezifischen Sprachkurs, den Erwerb theoretischer und praktischer Grundkenntnisse in der Pflege, erste Praxiseinsätze, die Vorbereitung auf die Prüfung zum Hauptschulabschluss und die Qualifizierung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten an den Standorten der Akademie für Pflegeberufe und Management in Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Lippstadt, Köln und Heinsberg.
Im Anschluss ist eine dreijährige, ggf. verkürzte Berufsausbildung zur generalistisch ausgebildeten Pflegefachfrau/zum generalistisch ausgebildeten Pflegefachmann möglich.
Zeitraum: laufend
Träger: Akademie für Pflegeberufe und Management (apm) GmbH
Weitere Informationen erhalten Sie unter apm-deutschland.de
Die Landesregierung führt die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) weiter, mit der ein einheitliches System beim Übergang von der Schule in den Beruf für Schülerinnen und Schüler (SuS) ab der 8. Klasse geschaffen wurde.
Für neu zugewanderte SuS, die nicht von Beginn an der flächendeckenden Berufs- und Studienorientierung in NRW teilnehmen können, steht seit dem Schuljahr 2016/2017 das Ergänzungsprojekt „KAoA-kompakt“ zur Verfügung. Jugendliche, die erst in der Jahrgangsstufe 10 in das Schulsystem einmünden oder eine internationale Förderklasse besuchen, erhalten mit „KAoA-kompakt“ eine Erstberufsorientierung mit drei zentralen Elementen: Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung und Praxiskurse.
Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger durchgeführt, der insbesondere über speziell für die Zielgruppe ausgewiesene interkulturelle Kompetenzen verfügt.
Zeitraum: laufend
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mags.nrw
Ziele:
- Verhinderung von Beschäftigung in prekären oder ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen von potentiellen Arbeitsmigrant/-innen aus Rumänien durch gezielte muttersprachliche Unterstützung bei Informations- und Orientierungsprozessen über digitale Kanäle noch vor Einreise.
- Aufsuchende Beratung und Information im digitalen Raum (Facebook). Beförderung einer fairen Arbeitsaufnahme durch die Zusammenarbeit mit EURES (Anpassung des Bewerbungsformulars an die Zielgruppe)
- Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen um Ratsuchenden eine effiziente Möglichkeit der Sprachvermittlung auf niedrigstem Niveau via digitaler Kanäle zu ermöglichen
Zeitraum: 01.04.2023 – 31.03.2025
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.arbeitundleben.nrw/kooperieren/projekte/arbeitsmigration-fair-begleiten
Weiterführende Links
und Downloads
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ende 2018 wurde die „Task Force zur ressortübergreifenden Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus“ mit einer zentralen Einheit von Beschäftigten des Finanz-, Innen- und Justizressorts im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Sie bündelt Erfahrungen und Instrumente aus dem Landeskriminalamt, den Staatsanwaltschaften und der Steuerfahndung, um insbesondere organisierte kriminelle Strukturen aufzudecken und die sie finanzierenden Geldströme trockenzulegen.
In der „Task Force zur ressortübergreifenden Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus“ wurde das Projekt „IMO“ zur Bekämpfung des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs im Zusammenhang mit Problemimmobilien initiiert.
Das im Rahmen des Projektes entwickelte Modell „MISSIMO“, abgeleitet von der Problematik „Missstand im Zusammenhang mit Problemimmobilien“, dient dazu, Fälle des unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs präventiv zu erkennen und die daraus resultierenden Zahlungen einzustellen.
Die Umsetzung des Modells „MISSIMO“ erfolgt unter Beteiligung der Landespolizei, diverser kommunaler Behörden, der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Familienkasse, der Staatsanwaltschaft, des Zolls, der Steuerfahndung sowie des Landeszentrums Gesundheit.
Das Modell konnte in Krefeld und Gelsenkirchen bereits erfolgreich umgesetzt werden.
Die Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr) wurde am 22. Juni 2020 durch das Ministerium des Innern NRW, die Bundespolizei, die Generalzolldirektion sowie die Kommunen Dortmund, Duisburg und Essen gegründet. Weitere 21 Partner sind der Kooperation zwischenzeitlich beigetreten (Stand: 10. Juli 2023).
In der Geschäftsstelle der Sicherheitskooperation Ruhr arbeiten Bedienstete der Kommunalverwaltung, der Landespolizei NRW und der Bundespolizei fest in einer gemeinsamen Arbeitsstruktur zusammen und unterstützen anlassbezogen die Kooperationspartner. Dabei soll der Ansatz eines übergreifenden Blickwinkels bei der Verhütung und Verfolgung von Rechtsverstößen im Kontext subkultureller Familienstrukturen von vornherein zu einer interbehördlichen Zusammenarbeit und integrativen Aufgabenwahrnehmung führen. Hinweise auf sich entwickelnde Problemstellungen sollen so frühzeitig erkannt und bestehende Handlungsspielräume seitens der zuständigen Behörden ausgeschöpft werden.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Landesprogramm „Vast vasteste – Hand in Hand in NRW“ stellt ab dem Schuljahr 2021/2022 für eine landesweite Bildungsmediation an Grundschulen für neu zugewanderte Kinder aus Südosteuropa und Kinder in vergleichbaren Lebenslagen im Rahmen des Masterplans Grundschule 20 Stellen zur Verbesserung der sozialen und schulischen Teilhabe bereit.
Zeitraum: ab dem Schuljahr 2021/2022
Weiterführende Information erhalten Sie unter www.schulministerium.nrw
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderprogramme des Landes NRW:
- Konkreter Friedensdienst NRW
- Projekt EpIB NRW
- Auslandsprojekte NRW
- Promotorenprogramm NRW
Die NRW-Förderprogramme richten sich an alle entwicklungspolitisch aktiven und interessierten Netzwerke, Gruppen und Einzelpersonen sowie die breite Öffentlichkeit im Land.
Zu den Zielgruppen der entwicklungsbezogenen Bildungsarbeit in Deutschland gehören vor allem Medienschaffende, junge Berufstätige, Handwerksunternehmen und Betriebsinhaberinnen und -inhaber, Kammern und Verbände, Migrantinnen und Migranten, Migrantenorganisationen, entwicklungspolitische NRO sowie Politik und Verwaltung auf Landes- und kommunaler Ebene.
Mit ihren Aktivitäten im Bereich der kommunalen Entwicklungspolitik spricht die Außenstelle lokale Akteure der Entwicklungspolitik in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft an.
Weitere Angebote, Programme und Informationen
Integrationskurse
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten, je nach Ausrichtung des Kurses kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten betragen. Personen mit guten Lernvoraussetzungen können den Integrationskurs auch als Intensivkurs mit 430 Unterrichtseinheiten absolvieren.
Integrationskurse und die Ansprechpersonen in Ihrer Nähe finden Sie unter bamf-navi.bamf.de.
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