
Unsere Vereinsförderung
Ehrenamtliche sind tragende Säulen des Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen. Das durch Sie gestaltete Brauchtum ist fester Bestandteil von Identität und Identifikation der Bürgerinnen und Bürger im Land Nordrhein-Westfalen. Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie können zahlreiche öffentliche Brauchtumsveranstaltungen, insbesondere aus dem Bereich des Karnevals, aber auch des Schützenwesens, die durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, nicht stattfinden.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit drei landeseigenen Förderrichtlinien die verschiedenen Organisationen:
Landes-Förderrichtlinie „ZukunftBrauchtum“: Billigkeitsleistungen zur Erhaltung des Brauchtums und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bei brauchtumspflegenden Vereinen in Nordrhein-Westfalen auf Grund pandemiebedingter Absagen von Brauchtumsveranstaltungen. (Antragsfrist endete am 30. November 2022)
Landes-Förderrichtlinie „NeustartMiteinander“: Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zu fördern und zu stärken, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für einen „Neustart miteinander“ (Antragsfrist endete am 30. September 2022)
Landes-Förderrichtlinie „SicherungVereine“: Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Billigkeitsleistungen zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses. (Antragsfrist endete am 30. Juli 2022)
Für alle, die Veranstaltungen organisieren: Auf Initiative der Organisationen des Schützenwesens in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen Leitfaden zur Veranstaltungsorganisation entwickelt, in dem die häufigsten und wichtigsten Fragen beantwortet werden und der ein Stück weit durch den „Vorschriften-Dschungel“ lotsen soll.
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