Städtebauförderung
Städtebauförderung
Kommunales, Bau

Programme von Land und Bund

Städtebauförderung

Die Landesregierung und der Bund tragen mit der Städtebauförderung dazu bei, für Bürgerinnen und Bürger Städte von morgen zu bauen.

  • Unternehmen und Verbände
  • Behörden

Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen: Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen seit mehr als 50 Jahren Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Ländliche wie städtische Räume werden unterstützt mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte zu stärken.

Für die Förderanträge des Städtebauförderprogramms 2024 gilt die neu gefasste Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2023. Diese ist am 06. Juli 2023 im Ministerialblatt bekannt gemacht worden und wird zum 01. Januar 2024 in Kraft treten

Nachfolgend finden Sie den aktuellen Aufruf mit seinen drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Alle wichtigen Informationen zur Förderung sowie Antragsformulare und Vorschriften zur Publizität für Gemeinden finden Sie auf der Förderseite zum Programm und unserer FAQ-Seite zur Städtebauförderung. 

Städtebauförderung beantragen

zu den FAQs der Städtebauförderung

386,2 Millionen Euro für 225 Umbau-Projekte in Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023

Ob energetische Erneuerung, Herstellung von Barrierearmut oder Barrierefreiheit, Neugestaltung von Wohnvierteln oder eine klimaangepasste Stadt- und Gemeindeentwicklung: Die Städtebauförderung von Land und Bund steht an der Seite der nordrhein-westfälischen Kommunen.

Mit der Veröffentlichung des Förderprogramms zur Städtebau- und Gemeindeentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes, bestehend aus den drei Regelprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, für das Jahr 2023 werden insgesamt 225 Projekte mit rund 386,2 Millionen Euro gefördert. Damit setzt sich der Erfolg der Programme weiter fort. Eine Übersicht über die aktuellen und zurückliegenden Maßnahmen bieten die Programmveröffentlichungen. 

Rechtlicher Rahmen der Förderung

Die Förderung in den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung erfolgt auf der Grundlage des Artikels 104 b Grundgesetz. Die Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sind für Fördergebiete bestimmt, die durch Beschluss der Gemeinde räumlich abzugrenzen sind. Die Förderung erfolgt auf Basis der zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder sowie nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) vom 15. Juni 2023. Für Maßnahmen, die auf Grundlage der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 bewilligt worden sind, sind die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 weiterhin anzuwenden.

Zur Förderrichtlinie

Netzwerk Stadtentwicklung NRW

Das Netzwerk Stadtentwicklung NRW dient dem interkommunalen Erfahrungs- und Wissensaustausch. Hierzu zählen etwa die Organisation von Veranstaltungen zu Aufgaben- und Problemstellungen der Stadtentwicklung oder die Vermittlung von Informationen, Handlungsleitfäden, Praxisbeispielen sowie Kontakten von Expertinnen und Experten an die Mitgliedskommunen.

An der Gründungsversammlung am 15. Januar 2024 in Münster nahmen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der aktuellen Mitgliedskommunen und Kooperationspartner des Netzwerkes teil und gaben den Startschuss für das neue Netzwerk. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit des Netzwerkes mit Mitteln der Städtebauförderung.

Seit über 20 Jahren arbeiten Kommunen in Nordrhein-Westfalen in insgesamt fünf Städtenetzwerken mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten zusammen und tauschen sich nach dem Prinzip „aus der (kommunalen) Praxis für die (kommunale) Praxis“ zu unterschiedlichen Themen der Stadtentwicklung aus. Nun haben sich diese bestehenden Städtenetze unter dem gemeinsamen Dach zusammengeschlossen und werden ihre Arbeit zukünftig bündeln.

Die bisherigen Städtenetze widmeten sich seit ihrer Gründung unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Das Forum Baulandmanagement NRW bot eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Erarbeitung von Lösungsstrategien im Themenfeld des Flächenmanagements, das Stadtumbaunetzwerk NRW widmete sich städtebaulichen Funktionsverlusten und der integrierten Stadterneuerung, das Städtenetz Soziale Stadt NRW vertiefte die sozialen Themen der Stadtteilentwicklung, die Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW setzte sich für attraktives Wohnen, Arbeiten und Leben in historischen Stadtkernen ein und das Netzwerk Innenstadt NRW fokussierte insbesondere die Innenstadt und ihre Entwicklung. Diese Themen werden auch im neuen Netzwerk Stadtentwicklung NRW Arbeitsschwerpunkte bilden, jedoch sollen die Themen und Herausforderungen noch stärker als bisher aus unterschiedlichen Blickrichtungen bearbeitet und wirksame Lösungsstrategien entwickelt werden.

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Sport leistet mit seinen verbindenden Elementen einen wichtigen Beitrag, damit sich die Menschen wohlfühlen, gesund bleiben und miteinander in Kontakt kommen.

Ausreichend verfügbare und baulich gut ausgestattete Sportstätten sind als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Sie sind damit ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Aus diesen Gründen unterstützen Bund und Länder seit 2020 Städte und Gemeinden dabei, Sportstätten zukunftsfähig, nachhaltig und modern zu entwickeln.

Aus dem Investitionsprogramm wurden Projekte mit unterschiedlichen Zielrichtungen gefördert. Dazu gehörten zum Beispiel moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche, der Bau von multifunktionalen Anlagen für verschiedenste Breitensportangebote sowie die Modernisierung baufälliger Sporteinrichtungen. Leider hat die Bundesregierung die Bundesländer am 28. Juli 2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie den erfolgreichen Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten einstellt.

 

Geförderte Maßnahmen im Jahr 2022

Zahlreiche Städte und Gemeinden und damit verbunden auch die jeweils heimischen Sportvereine konnten von der Förderung profitieren. Einen Einblick in die Maßnahmen und die örtliche Verteilung gibt die Übersicht über die Programmbewilligungen.

Förderangebot: Dauerhafte Umnutzung
leer stehender Ladenlokale

Das Ministerium hat in den Programmjahren der Städtebauförderung 2022 und 2023 einen Förderbaustein „Dauerhafte Umnutzung leerstehender Ladenlokale“ aufgelegt. Die Erprobung neuer Fördertatbestände als Reaktion auf dauerhafte und schwerwiegende Entwicklungen, die zu städtebaulichen Missständen führen, soll hiermit unterstützt werden.

Wenn der Einzelhandel dauerhaft nicht mehr die Leitfunktion darstellt, muss es das Ziel sein, dass neue multifunktionale Nutzungen Einzug halten und Lebendigkeit schaffen. Mit dem Programm sollen daher die privaten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei der dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale ohne Wiedervermietungsperspektive für Handel mit konkreten Finanzmitteln für Investitionen unterstützt werden. Dabei sollen Leerstände dauerhaft beseitigt und neue Nutzungen wie beispielsweise Wohnen, Dienstleistung, Gastronomie und bürgerschaftliche Gemeinschaftsräume greifen. Damit können die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Umnutzungen von dauerhaft leerstehenden Ladenlokalen in Programmgebieten der Städtebauförderung gezielt anstoßen. Bis 2026 werden 18 nordrhein-westfälische Kommunen den Förderbaustein in ihren Innenstädten und Zentren umsetzen. Sie treffen sich zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch.

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