Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen
- Behörden
Durch das landeseigene Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren werden Kommunen in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützt, Leerstände zu füllen und neue Innenstadt-Allianzen zu schmieden.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Gemeinden und Gemeindeverbände
Um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden zu unterstützen, können folgende Bausteine gefördert werden: Verfügungsfonds Anmietung, Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien, Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien, Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds, Schaffung von Innenstadt-Qualitäten (z. B. Anschaffung von Stadtbäumen, Stadtmöblierung, Street-Art) sowie Abwicklungskosten. Weitere Informationen können dem Förderaufruf zum Sofortprogramm entnommen werden.
Für das Programm ist keine Antragstellung mehr möglich. Der Durchführungszeitraum endet am 31.12.2023.
Bewilligungen zum Programm wurden im November 2020, im Juni 2021, im Januar 2022 und im Juni 2022 erteilt.
Projektanträge wurden bei der für die Kommune zuständigen Bezirksregierung eingereicht. Ansprechpartner war jeweils das Dezernat 35.
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