Regelungen zum barrierefreien Bauen
Regelungen zum barrierefreien Bauen
Bau

Informationen zur Verwaltungsvorschrift und Planungsgrundlagen

Regelungen zum barrierefreien Bauen

Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen schafft Klarheit bei der Umsetzung von Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Wohnungen.

  • Unternehmen und Verbände
  • Freie Berufe und Selbstständige

Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene und am 2. Juli 2021 geänderte Landesbauordnung hat in Nordrhein-Westfalen einen Paradigmenwechsel im Wohnungsbau eingeläutet: Wohnungen in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3 müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen betrachtet das selbstständige und selbstbestimmte Wohnen als wesentlichen Baustein einer modernen und auf alle Menschen ausgerichteten Wohnungsbaupolitik.

Damit hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine vielerorts gelebte Praxis umgekehrt: Wohnungen werden künftig so gebaut, dass die Barrierefreiheit als universales Gestaltungsprinzip Einzug in den Wohnungsbau hält.

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften schaffen die Voraussetzung für eine ungehinderte Teilnahme von Personen mit Kleinkindern, Lebensälteren und ggf. in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen am gesellschaftlichen Leben und verfolgen zugleich das Ziel, einen Ausgleich zwischen den Zielen der Bezahlbarkeit von Wohnraum und der Barrierefreiheit zu erreichen.

Barrierefreiheit als Mindeststandard
für Wohnbauvorhaben

Die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Nordrhein-Westfalen“ (VV TB NRW) ist am 1. Juli 2021 in geänderter Fassung in Kraft getreten. Mit der Einführung der DIN 18040-2 als Technische Baubestimmung in Nordrhein-Westfalen, welche in Abstimmung mit anderen Ressorts der Landesregierung und Verbänden vorgenommen wurde, besteht ein gültiges technisches Regelwerk, in dem die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit im Wohnungsbau verankert sind. Damit gibt es endlich eine Klarstellung und eine Einführung der Barrierefreiheit als Mindeststandard (barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar) für Wohnbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der in Nordrhein-Westfalen geltenden Vorschriften wurde ein Praxisleitfaden als Arbeitshilfe und insofern als Unterstützung für die Bauherrschaften, Planenden und Behörden erarbeitet.

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