Bauaufgaben des Landes
Bauaufgaben des Landes
Bau

Das Land als Bauherr

Bauaufgaben des Landes

Wir bauen für die Menschen in unserem Land. Mit der Gestaltung öffentlicher wie privater Gebäude tragen wir eine besondere Verantwortung für die von uns gebaute Umwelt.

  • Unternehmen und Verbände
  • Freie Berufe und Selbstständige
  • Behörden

Das Land als Bauherr orientiert sich bei seinen Baumaßnahmen an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und an den Interessen des Gemeinwohls. Ihm obliegt eine besondere Verantwortung und Vorbildrolle für die gebaute Umwelt. Staatliche Architektur prägt unser Stadtbild in hohem Maße. Die innere und äußere Gestaltung öffentlicher Bauten ist Ausdruck unseres Gemeinwesens und wird von Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam wahrgenommen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen agiert als baufachliches Kompetenzzentrum des Landes. Es wirkt an der Erarbeitung von Grundsatzthemen des staatlichen Bauens in Nordrhein-Westfalen sowie in länderübergreifenden Fachausschüssen und Arbeitsgruppen mit. Darüber hinaus unterstützt das Ministerium durch baufachliche Stellungnahmen und Beratungen bei besonderen Baumaßnahmen. Weitere Aufgaben umfassen unter anderem die baulich-technische Sicherung von Gebäuden und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch unterschiedliche Bauherren. Neben dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als zentralem Immobiliendienstleister der Landesverwaltung zählen dazu unter anderem die sechs Universitätskliniken des Landes, die Universität zu Köln und die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. 

Landesliegenschaften aktivieren

Das Land Nordrhein-Westfalen ist Eigentümer einer Vielzahl von Flächen. Ein Teil dieses Grundvermögens wird zur Erledigung von Aufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen nicht beziehungsweise nicht mehr benötigt.

Es handelt sich unter anderem um Sonderliegenschaften verschiedener Landesressorts, fiskalische Erbschaften und Flächen des Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen. Daneben gibt es eine Vielzahl von nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der Landesbetriebe.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen baut ein zentrales Liegenschaftsmanagement auf. Ziel ist die Aktivierung von Grundvermögen, das für Zwecke des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr benötigt wird. 

Einführung des Bewertungssystems
Nachhaltiges Bauen (BNB)

Vor allem öffentliche Gebäude sind repräsentative „Fixpunkte“ im Bild unserer Städte und Gemeinden und werden als solche von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes aufmerksam wahrgenommen. Entsprechend unserer Nachhaltigkeitsstrategie müssen die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zusammenspielen, um zukünftigen Generationen die gleichen Chancen für ein lebenswertes Wohnen und Arbeiten bieten zu können.

Ziel der Zertifizierungssysteme für mehr Qualität beim Planen und Bauen von Gebäuden und deren Außenanlagen ist, sie als ein sichtbares, nachhaltiges und in vorbildlicher Weise zentrales Steuerungsinstrument einzusetzen.

Nicht zuletzt der Rückbau von Gebäuden und damit die Stärkung zirkulären Wirtschaftens ist ein Erfordernis der Nachhaltigkeit und führt zu einem wesentlichen Beitrag künftiger Rohstoffversorgung. All dies betrifft in besonderer Weise den staatlich finanzierten Hochbau, da die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion für das private und gewerbliche Bauen innehat.

Das Landeskabinett hat den Runderlass zur Einführung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen bei Bauangelegenheiten des Landes am 5. Oktober 2021 beschlossen, um dessen Anwendung stufenweise einzuführen. Das Bauministerium steuert die Einführung in Abstimmung mit dem Finanzministerium. Die Umsetzung des Runderlasses erfolgt durch die für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben zuständigen Stellen. Der BLB NRW berät außerdem bedarfsweise die Landesressorts, etwa bei der Bedarfsplanung.

Mit klaren Zielvorgaben soll das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) regelmäßig angewandt werden und dadurch zur Umsetzung der baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen beitragen.

Zu den baupolitischen Zielen

Ansprechpartner

Fragen zum Consulting des BLB NRW
bnb.landesbau[at]blb.nrw.de

Fragen an die Konformitätsprüfstelle (Zertifizierungsstelle)
bnb-kps.landesbau[at]ofd-bau.nrw.de

Zertifiziert nachhaltige Bauten des Landes Nordrhein-Westfalen

Broschüre

Die Zertifizierung von Gebäuden ist ein zentrales Steuerungsinstrument für mehr Qualität beim Planen und Bauen von Gebäuden und deren Außenanlagen. Die Broschüre „Zertifiziert nachhaltige Bauten des Landes Nordrhein-Westfalen“ stellt insgesamt 16 zertifiziert nachhaltige Bauten als Leuchtturmprojekte unterschiedlicher Bauherrinnen und Bauherren mit anteiliger oder vollständiger

Zur Broschüre Zertifiziert nachhaltige Bauten

Kunst und Bau

Kunst am Bau

Kunst-und-Bau-Projekte leisten mit ihrem unmittelbaren künstlerischen Bezug einen wichtigen Beitrag zur Baukultur des Landes. Durch die künstlerische Ausgestaltung soll ein direkter Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und Nutzung hergestellt werden. Kunst-und-Bau-Projekte sollen jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und tragen dazu bei, Akzeptanz und Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil zu verleihen.

Als öffentlicher Bauherr trägt das Land eine besondere baukulturelle Verantwortung. Bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes werden deshalb künftig wieder regelmäßig Leistungen zur künstlerischen Ausgestaltung an bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben werden. Den Runderlass zur Einführung der Richtlinie für Kunst und Bau hat das Landeskabinett am 7. Dezember 2021 beschlossen.

kunstundbau[at]mhkbd.nrw.de (Ihre Rückfrage zu Kunst und Bau)

Planungswettbewerbe

Planungswettbewerbe schaffen die Voraussetzung für innovative und nachhaltige Lösungsansätze. Im Wettstreit um die beste gesamtplanerische Lösung werden funktionale, wirtschaftliche und gestalterische Aspekte gleichberechtigt berücksichtigt. Architekten- und Ingenieurwettbewerbe machen gleichermaßen die gestalterischen, baukulturellen und technologisch innovativen Elemente der gebauten Umwelt für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.

Für alle städtebaulich bedeutsamen Landesbauten sowie bei größeren Baumaßnahmen der Unikliniken und Hochschulen führt das Land Nordrhein-Westfalen regelmäßig Planungswettbewerbe auf den Gebieten der Architektur, des Städtebaus und der Freiraumplanung durch.

Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013 – Fassung vom 31. Januar 2013) des Bundes findet durch den Erlass „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ in Nordrhein-Westfalen entsprechende Anwendung.

Empfehlungen für das Planen, Bauen und Betreiben von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen

Die TGA-Empfehlungen Nordrhein-Westfalen dienen dazu, die Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung in den von Dienststellen und Einrichtungen, Hochschulen, Universitätskliniken, Landesbetrieben und Sondervermögen des Landes genutzten, landeseigenen oder angemieteten Gebäuden funktionsgerecht, sicher, wirtschaftlich, energiesparend und umweltschonend zu planen, zu bauen und zu betreiben. 

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