Gemeinsam das historisch-kulturelle Erbe in Nordrhein-Westfalen bewahren
Denkmalförderung
- Privatpersonen
- Vereine
- Behörden
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in vielen verschiedenen Bereichen. Dazu kommen beispielsweise die Zuschüsse an die Dombauvereine und die zwei Jugendbauhütten, die Industriekultur in verschiedenen Ausprägungen sowie Investitionszuweisungen für besondere Denkmäler.
Denkmalförderprogramm 2025 (Aufruf)
Mit dem Landesprogramm zur Erhaltung und Pflege unserer Denkmäler 2025 unterstreicht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ihren Willen, die historisch-kulturellen Wurzeln unseres Landes zu bewahren und die Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer in ihrem vorbildlichen Engagement zu unterstützen. Dafür wird sie, auch in einer herausfordernden Lage für die öffentlichen Finanzen des Landes, rund 15 Millionen Euro für die Bewahrung unseres historisch-kulturellen Erbes zur Verfügung stellen: Für Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen. Nur mit diesen zahlreichen Privatpersonen, Vereine und Initiativen ist es möglich, unsere Denkmäler zu schützen, zu pflegen und zu erhalten.
9,15 Millionen Euro für 159 denkmalpflegerische Einzelprojekte für den Erhalt unseres historisch-kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024
Eine Übersicht über die denkmalpflegerischen Einzelprojekte aus dem Landesprogramm Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 bietet die Programmveröffentlichung.
Mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinie Denkmalpflege)“, in Kraft getreten am 1. Juli 2019, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Förderwesen zudem modernisiert und gestärkt.
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