Denkmalschutz und -pflege – rechtlicher Rahmen
Denkmalschutz und -pflege – rechtlicher Rahmen
Denkmalschutz

Rechtlicher Rahmen

Denkmalschutz und -pflege – rechtlicher Rahmen

Mit über 80.000 Baudenkmälern und über 7.000 Bodendenkmälern verfügt Nordrhein-Westfalen flächendeckend über eine vielfältige Denkmallandschaft.

  • Privatpersonen
  • Vereine
  • Unternehmen und Verbände
  • Freie Berufe und Selbstständige
  • Behörden

Das historisch-kulturelle Erbe im Land Nordrhein-Westfalen ist reichhaltig und vielfältig: In seiner Einzigartigkeit legt es Zeugnis über die jahrtausendealte Geschichte und die Entwicklungen in unseren heutigen drei Landesteilen ab. Beginnend mit dem Aachener Dom im Jahr 1978 haben in den vergangenen Jahren allein sechs Denkmäler den Status als „Welterbe“ zuerkannt bekommen. Zwei weitere Denkmäler befinden sich an der „Straße der Monumente“, die auf Initiative des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig im Jahr 2008 als Netzwerk deutscher Denkmäler und Erinnerungsorte gegründet wurde. Hinzu treten mit den „Bruchhauser Steinen“ und dem „Kluterthöhle“ zwei Nationale Naturmonumente, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind und die unter die Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz fallen.

Neben diesen Monumenten gibt es in Nordrhein-Westfalen über 80.000 eingetragene Baudenkmäler und über 7.000 eingetragene Bodendenkmäler. Rund 80 Prozent der Baudenkmäler befinden sich in Privatbesitz.

Tagtäglich kümmern sich Menschen im Land mit viel Engagement um den Schutz und die Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes für die nachfolgenden Generationen.

Wuppertal Vorwerk Villa Boltenberg

Das nordrhein-westfälische
Denkmalschutzgesetz

Das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz vom 13. April 2022, in Kraft getreten am 1. Juni 2022, regelt unter anderem die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. 

Digitale Denkmalliste Nordrhein-Westfalen

Die Untere Denkmalbehörde führt die Denkmalliste in digitaler Form nach § 1 Absatz 2 der Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen vom 16. August 2022. 

Sie interessieren sich für die digitale Denkmalliste Nordrhein-Westfalen?

 

Bestände in die Denkmalliste.NRW eintragen

Mein
Themenportal
Zum Seitenanfang scrollen