Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser- und Starkregenereignis 2021
Hilfen für den Wiederaufbau von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
- Privatpersonen
- Unternehmen und Verbände
- Freie Berufe und Selbstständige
Der Wiederaufbaufonds Nordrhein-Westfalen wurde mit einem Finanzvolumen in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro ausgestattet, um den Wiederaufbau von privater und öffentlicher Infrastruktur zu unterstützen:
- Aufbauhilfen für Unternehmen
- Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
- Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, die Fischerei und Aquakultur
- Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen
Persönliche Unterstützung für Betroffene
Viele von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Betroffene haben noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Antragsfrist hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Landesinitiative auf den Weg gebracht, damit Betroffene bei allen Fragen noch intensiver unterstützt werden können. Zwei Millionen Euro stellt die Landesregierung insgesamt hierfür bereit.
Im Rahmen der Landesinitiative hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit den am stärksten betroffenen Kreisen und Kommunen den Abschluss von Kooperationsverträgen mit einem Gesamtvolumen von rund 1.050.000 Euro vereinbart. Diese Kreise und Kommunen sind der Rhein-Sieg-Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, die Städteregion Aachen, die Stadt Hagen sowie die Stadt Solingen. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung verpflichten sich die Kreise und Städte den Menschen, die von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 materiell geschädigt worden sind, Unterstützung zukommen zu lassen.
Dazu zählt unter anderem im Rahmen der Wiederaufbauhilfen
- Hilfe bei Neuanträgen
- Hilfe beim Mittelabruf aus bestehenden Bescheiden
- Hilfe bei der Verwendungsnachweisführung
und darüber hinaus Vermittlungsleistungen für erforderliche Spenden und/oder Vermittlungsleistungen von weiteren Hilfsangeboten.
Die Betroffenen sollen gezielt angesprochen und bei Bedarf zu Hause aufgesucht werden, um die benötigte Unterstützung zu erhalten. Die Kreise und Städte sind frei in der Entscheidung, welche Maßnahmen vor Ort durchgeführt werden und können die Mittel auch an die Akteure Vorort weiterleiten.
Ein Land baut wieder auf
Zigtausend Menschen, Unternehmen sowie Städte und Gemeinden selbst waren massiv von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen und leiden zum Teil immer noch unter den Folgen.
In der Not steht die Bundesrepublik Deutschland zusammen: Alle Länder beteiligten sich am Aufbaufonds 2021, sodass Geschädigten bis heute finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben damit insgesamt Aufbauhilfen von rund 12,3 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Durch den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung sind ein Jahr nach der Katastrophe bereits wichtige Meilensteine beim Wiederaufbau erreicht worden.
Hinweise zum hochwasserschützenden Bauen
Im Rahmen des Wiederaufbaus können auch Hochwasserschutzmaßnahmen notwendig sein. Ziel ist ein hochwassersicherer Wiederaufbau, damit Schäden bei einem erneuten Hochwasser reduziert oder vermieden werden können. Daher kann eine Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude im Rahmen der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ in Betracht kommen. Das gilt im Rahmen des Wiederaufbaus natürlich nur für Gebäude, die aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 auch geschädigt wurden.
Unter Vorlage einer gutachterlichen Bestätigung können abhängig vom jeweiligen Schaden im Keller oder Erdgeschoss beispielsweise folgende Maßnahmen förderfähig sein:
- Einbau wasserdichter und druckfester Kellerfenster
- Absicherung der Kellerschächte mit Abdichtungen, festen Erhöhungen oder mobilen Flutschotts
- Errichtung von Flutschotts für Fenster und/oder Türen
Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist dabei die Vorlage eines Gutachtens, welches dokumentiert, dass diese Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude notwendig sind, um Schäden bei einem künftigen Hochwasser zu vermeiden oder zu verringern. Nicht förderfähig sind Maßnahmen im Garten, wie z. B. die Umfriedung des Grundstücks mit Mauern, Spundwänden oder Schotts.
Auf Antrag prüft die Bewilligungsbehörde in Ihrem Einzelfall, ob eine Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen möglich ist. Auch bei bereits erteilten Bewilligungen kann auf Antrag geprüft werden, ob eine Erhöhung der Fördersumme möglich ist.
Einen Überblick über technische und bauliche Voraussetzungen sowie zum Risikomanagement finden Sie auf den Seiten des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V.
Zum Hochwasser Kompetenz Centrum e. V.
Infomobil KAHR des Hochwasser Kompetenz Centrums
Das Infomobil fährt in die Flutgebiete von Nordrhein-Westfalen. Sie erhalten zum Thema Hochwasserschutz Informationsmaterialen und können Beratungsangebote wahrnehmen.
Hier finden Sie die Einsatzorte für das Jahr 2024
Hochwasser-Pass
Eine Risikoeinschätzung für Ihr Haus und Vorsorge-Tipps, mit denen eine Gefährdung durch Hochwasser und Starkregen reduziert werden kann bietet der Hochwasser-Pass. Die Ergebnisse des Hochwasserpasses ersetzen nicht die erforderliche gutachterliche Stellungnahme, welche eine Voraussetzung der Förderung von präventiven Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ ist.
Informations- und Präventionsangebote der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Starkregen, Hochwasser und Unwetter: Informationen zu Vorbeugung, Maßnahmen und Versicherungsschutz bei wetterbedingten Schäden.
Informationen der Verbraucherzentrale
Energieberatung - Sanieren und Bauen: Informationen über effiziente Sanierungsmaßnahmen, passende Förderprogramme und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge
Der Leitfaden für Objektschutz und bauliche Vorsorge soll helfen, die Gefahr und das Risiko für Ihr Haus einzuschätzen und zu erkennen, ob und wie sehr Sie bereits vor Starkregen geschützt sind oder aber sich künftig schützen können.
Wiederaufbau nach dem Hochwasser
Die Broschüre „Wiederaufbau nach dem Hochwasser“ der Diakonie Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe gibt einen Einblick in die Umsetzung baulicher Maßnahmen der Hochwasservorsorge und zeigt Möglichkeiten, diese dauerhaft und umweltfreundlich zu gestalten.
Aufbauhilfe beantragen
Die Fördervoraussetzungen, mögliche Leistungsempfänger und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Förderseite.
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages. Anträge zum privaten Wiederaufbau und für den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.
Zur Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen
Informationen zu den ebenfalls geänderten Antragsfristen für die Aufbauhilfen für Unternehmen und für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur finden Sie bei den zuständigen Ministerien bzw. der NRW.BANK.
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