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Technische Baubestimmungen
Sicherheit steht bei Gebäuden und baulichen Anlagen in Nordrhein-Westfalen an erster Stelle. Deshalb erlässt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Schutzziele der Bauordnung die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) und nimmt in deren Anlage zum Beispiel die erforderlichen technischen Regeln in Bezug. Die Anlage zur VV TB NRW wird fortlaufend im erforderlichen Umfang angepasst. Die aktuelle Anlage ist hier zu finden.
Technische Baubestimmungen sind die durch öffentliche Bekanntmachung eingeführten, allgemein anerkannten Regeln der Technik, deren Beachtung im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist. Daneben sind auch die nicht eingeführten, allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, soweit sie zur Wahrung der Belange der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung relevant sind. Technische Baubestimmungen sind vorrangig DIN-Normen sowie in Einzelfällen bauaufsichtliche Richtlinien und solche, die von speziellen Fachgremien herausgegeben werden.
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