Rechtlicher Rahmen
Denkmalschutz und -pflege – rechtlicher Rahmen
- Privatpersonen
- Vereine
- Unternehmen und Verbände
- Freie Berufe und Selbstständige
- Behörden
Das historisch-kulturelle Erbe im Land Nordrhein-Westfalen ist reichhaltig und vielfältig: In seiner Einzigartigkeit legt es Zeugnis über die jahrtausendealte Geschichte und die Entwicklungen in unseren heutigen drei Landesteilen ab. Beginnend mit dem Aachener Dom im Jahr 1978 haben in den vergangenen Jahren allein sechs Denkmäler den Status als „Welterbe“ zuerkannt bekommen. Zwei weitere Denkmäler befinden sich an der „Straße der Monumente“, die auf Initiative des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig im Jahr 2008 als Netzwerk deutscher Denkmäler und Erinnerungsorte gegründet wurde. Hinzu treten mit den „Bruchhauser Steinen“ und dem „Kluterthöhle“ zwei Nationale Naturmonumente, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind und die unter die Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz fallen.
Neben diesen Monumenten gibt es in Nordrhein-Westfalen über 80.000 eingetragene Baudenkmäler und über 7.000 eingetragene Bodendenkmäler. Rund 80 Prozent der Baudenkmäler befinden sich in Privatbesitz.
Tagtäglich kümmern sich Menschen im Land mit viel Engagement um den Schutz und die Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes für die nachfolgenden Generationen.
Das nordrhein-westfälische
Denkmalschutzgesetz
Das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz vom 13. April 2022, in Kraft getreten am 1. Juni 2022, regelt unter anderem die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Rechtliche Grundlagen
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Digitalisierung von Anträgen in
denkmalrechtlichen Verfahren
Das Ministerium hat das Bauportal.NRW entwickelt. Für alle Interessenten ist das Bauportal.NRW digitaler, einfacher und nutzerfreundlicher. Zum Start des neuen Bauportal Nordrhein-Westfalen können Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis, die Sondengänger-Erlaubnis und die Grabungserlaubnis bequem online gestellt werden. Im nächsten Schritt werden weitere Denkmalanträge digital zur Verfügung gestellt werden.
Digitale Denkmalliste Nordrhein-Westfalen
Die Untere Denkmalbehörde führt die Denkmalliste in digitaler Form nach § 1 Absatz 2 der Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen vom 16. August 2022.
Sie interessieren sich für die digitale Denkmalliste Nordrhein-Westfalen?
Themenportal
Social Media-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Youtube, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: