Referentin/ Referent (w/m/d) im Referat 511 „Grundsatzangelegenheiten und Koordination der Städtebauförderung, Haushalt der Abteilung 5“
Stellenausschreibung
Referentin/ Referent (w/m/d)
im Referat 511 „Grundsatzangelegenheiten und Koordination der Städtebauförderung, Haushalt der Abteilung 5“
im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt
(Besoldungsgruppe A 14 LBesO A NRW bzw. bis Entgeltgruppe 13 TV-L)
Unser Ministerium
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt im Besonderen dazu bei, dass Städte und Gemeinden sich weiterentwickeln und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unseren 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen auch in der Zukunft gewahrt bleibt und die Digitalisierung zum Wohle der Menschen eingesetzt wird.
Wir unterstützen diejenigen vor Ort, die Heimat in Nordrhein-Westfalen tagtäglich gestalten. Neben dem Gemeindefinanzausgleich und anderer kommunaler Rechtsgrundlagen sind wir für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau, die Städtebauförderung und die Erarbeitung einer Digitalagenda und Datenstrategie für Nordrhein-Westfalen zuständig sowie die oberste Bauaufsichts-, Kommunalaufsichts- und Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Ihr Referat
Das Referat 511 ist verantwortlich für die Aufstellung, Bewirtschaftung und Abwicklung der Förderprogramme der Fachabteilung „Stadt- und Gemeindeentwicklung" des Ministeriums mit Schwerpunkten im Bereich der Städtebauförderung und der Förderung der Stadtentwicklung im Rheinischen Revier. In diesem Zusammenhang ist das Referat auch zuständig für die Abrechnung von Bundesfinanzhilfen gegenüber dem Bund sowie für zuwendungsrechtliche Fragestellungen. Darüber hinaus ist das Referat verantwortlich für die Aufstellung und die Koordination des Haushalts der Abteilung 5.
Ihr Aufgabenbereich
- Aufstellung des Haushalts für die Städtebauförderung sowie die Bewirtschaftung und Verteilung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- Überwachung und Einhaltung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Abteilung
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Land nach Artikel 104 b Grundgesetz
- Weiterentwicklung der Städtebauförderrichtlinie 2023
- Grundsatzfragen des Zuwendungsrechts in der Städtebauförderung
- Abrechnung von Bundesfinanzhilfen gegenüber dem Bund
- programmbezogenes Monitoring, Evaluation und Förderprogrammcontrolling der Städtebauförderung
- Prozessbegleitung der Digitalisierung der Städtebauförderung
Wir setzen voraus
- die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des allgemeinen oder bautechnischen Verwaltungsdienstes in der Fachrichtung Städtebau oder eine vergleichbare Qualifikation
oder - ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder universitärer Diplomstudiengang) der Raumplanung, der Verwaltungswissenschaften oder eines Master of Public Administration oder vergleichbar
Wir erwarten
- Kenntnisse der Umsetzung von Förderprogrammen sowie
- Erfahrungen im Haushalts- und Zuwendungsrecht
- eine möglichst dreijährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
- vorzugsweise Erfahrungen im Bereich der Regional- und Stadtplanung und/oder des Zuwendungs- und Haushaltsrechts und Verständnis für das Zusammenwirken von Bund, Land und Kommunen insbesondere im Bereich der Städtebauförderung
- die Fähigkeit zum konzeptionellen Arbeiten
- Offenheit für interdisziplinäre Sichtweisen
- ein hohes Maß an Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
- eine ausgeprägte mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit
- eine hohe Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
- ein sicheres und freundliches Auftreten, Verhandlungs- und Organisationsgeschick
- Diversitykompetenz
Wir bieten Ihnen
- einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit interessanten und vielfältigen Aufgaben
- gute Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der beamten- und tarifrechtlichen Möglichkeiten auch auf der ausgeschriebenen Position
- ein attraktives Fortbildungsangebot hinsichtlich Ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenzen
- familienfreundliche, flexible und mobile Arbeitsmodelle, wobei eine Beschäftigung in Teilzeit – auch auf diesem Arbeitsplatz – grundsätzlich möglich ist
- einen Standort mit guter Infrastruktur und Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie die Möglichkeit zum Erwerb einer Parkberechtigung
- bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis
- eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte
Haben Sie Fragen an uns?
Im Falle von Fragen können Sie sich wenden an:
Fragen zum Aufgabenbereich
- Herr Goer,
Leiter des Referates 511 und der Gruppe 51
0211/8618-5602
Fragen zum Bewerbungsverfahren
- Frau Schultze,
Referentin im Personalreferat
0211/8618-3444
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bitte bis zum 06. Dezember 2024 per E-Mail (in einer PDF-Datei) an: bewerbung@mhkbd.nrw.de oder postalisch an das:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 103 Personal
Stichwort: „RF 511“
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Aus Gründen der Verwaltungsökonomie werden Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt. Es wird deshalb darum gebeten, auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten.
Hinweise
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind erwünscht.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.
Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.
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