„Ränghiusen“ ist erster Zusatz auf Ortsschild. Ministerin Scharrenbach genehmigt Wunsch aus Rödinghausen im Kreis Herford
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
Rödinghausen ist die erste Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die eine niederdeutsche Zusatzbezeichnung führen und damit auch auf die Ortseingangsschilder setzen darf. Der Rat der etwa 10.000 Einwohner zählenden Kommune im Kreis Herford hatte Anfang Februar beschlossen, die Zusatzbezeichnung „Ränghiusen“ verwenden zu wollen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, hat dazu jetzt die Genehmigung erteilt. „Binnen weniger Wochen ist der Wunsch der Gemeinde nun in Erfüllung gegangen“, kommentiert Ministerin Ina Scharrenbach die Entscheidung. „Damit wird ein Herzenswunsch der Heimatliebhaberinnen und Heimatliebhaber Wirklichkeit“, verweist die Ministerin darauf, dass Zusatzbezeichnungen auf Ortsschildern ein Beitrag zur Identitätsstiftung in den Orten sind. Damit werde das Versprechen der Landesregierung umgesetzt, Anregungen aus den Städten und Gemeinden ernst zu nehmen und schnell zu verwirklichen.
Räte können eine Zusatzbezeichnung mit Drei-Viertel-Mehrheit beschließen, die dann noch vom Ministerium geprüft werden muss. Die Zusatzbezeichnung ist in der Hauptsatzung der Kommunen (Regelungen über die Verfassung und die Organisation der Verwaltung auf lokaler Ebene) zu vermerken und kann von der Gemeinde im Briefkopf und auf Behördenschildern geführt werden. Die Gemeinden, die die Genehmigung des Ministeriums für die beschlossene Bestimmung oder Änderung der Bezeichnung beantragen, reichen den Antrag auf dem Dienstweg nach Düsseldorf ein. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die genehmigte Zusatzbezeichnung auch in das gemeindliche Siegel zu übernehmen.
Zusatzbezeichnungen sind möglich, wenn sie
- die Übersetzung des Gemeindenamens in eine andere Sprache oder lokale oder regionale Sprachvariation (Mundart) darstellen, sprachhistorisch in der Gemeinde verwurzelt und bekannt sind,
- auf der Geschichte beruhen und mit einem wichtigen Ereignis oder einer bekannten Person verknüpft sind, so dass die Erinnerung gewährt werden soll. Beispiel: Widukindstadt in Enger,
- die sich auf die Bedeutung einer Kommune beziehen, etwa Kreisstadt,
- auf der heutigen Eigenart beruhen, also prägende Wirkung für die Gemeinde haben, etwa Universitätsstadt oder Europastadt,
- die mehr als werbenden Charakter haben. Beispiel: Einen Ort als „Heimat der Apfelblüte“ zu benennen, reicht nicht. Begründung: Für Touristen sollen die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Zusatzbezeichnungen gesichert werden. Irreführungen und Fantasiebezeichnungen sollen damit verhindert werden.
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Deutschland
Social Media-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Youtube, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: