Praxisnahe Fragen und Antworten zu den praktischen Auswirkungen des Moratoriums der Landesbauordnung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NRW) mit dem Ziel vorgelegt, das Inkrafttreten der im Dezember 2016 neugefassten Landesbauordnung um ein Jahr aufzuschieben. Die im Dezember 2016 verabschiedete Landesbauordnung sollte ursprünglich am 28. Dezember 2017 in Kraft treten.
Beschließt der Landtag den Gesetzentwurf, wird die Landesregierung den so geschaffenen Zeitraum nutzen, um sich mit einzelnen Vorschriften der Landesbauordnung, die möglicherweise dazu beitragen, das Bauen in Nordrhein-Westfalen zu verteuern, auseinanderzusetzen und diese neu zu fassen.
Ziel der Landesregierung ist es, dass das Bauen durch Entbürokratisierung, die Vermeidung von Baukostensteigerungen und Verfahrensdigitalisierung vereinfacht, beschleunigt und somit gefördert wird.
Welche praktischen Auswirkungen der vorübergehende Stopp in der Praxis bewirkt, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung jetzt in einem Katalog von 30 Fragen und Antworten leicht verständlich zusammengefasst. Zu den praxisnahen Erläuterungen zählen neben allgemeinen Informationen – etwa zur Barrierefreiheit in Wohnungen – auch Erklärungen zu speziellen Themen. Beispiel: Eine zur Grundstücksgrenze gelegene Terrassenüberdachung muss weiter mit einer Gebäudeabschlusswand errichtet werden.
Mit der 22 Din-A4-Seiten starken Informationsschrift, die kostenlos herunter geladen werden kann, sollen mögliche Unsicherheiten bei aktuellen Bauvorhaben verhindert oder ausgeräumt werden.
Eine überarbeitete Landesbauordnung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Deutschland
Social Media-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Youtube, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: