Kommunales

Ministerin Scharrenbach: Urteil zur Gemeindefinanzierung schafft Rechtssicherheit

27.02.2018

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit:

Im Streit um die Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015  hat der Verfassungsgerichtshof in Münster eine Klage der drei Kommunen Münster, Blomberg (Kreis Lippe) und Hellenthal (Eifel) abgewiesen. Sie wollten höhere Schlüsselzuweisungen, weil sie sich nach einer Rechtsänderung 2015 im Vergleich zu anderen nordrhein-westfälischen Kommunen benachteiligt sahen. Reaktion von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Entscheidung der Richter: „Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Neben der Bedarfsermittlung ist nun auch die Ermittlung der Steuerkraft verfassungsrechtlich gesichert.“

Bereits in der mündlichen Verhandlung Mitte Januar hatten die Richter Zweifel an der Argumentation der klagenden Kommunen angedeutet. Sie beklagten, dass ihnen Landeszuweisungen zu Unrecht gekürzt würden. Streitpunkt waren die Rückerstattungen des Bundes für mehrere Jahre und deren Einfluss auf die Berechnung der Steuerkraft. Am Dienstag wurde die Verfassungsbeschwerde  abgewiesen und das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 verfassungs­rechtlich uneingeschränkt bestätigt.

Der Verfassungsgerichtshof in Münster ist das höchste Gericht des Landes und muss sich immer wieder mit ähnlichen Beschwerden gegen den kommunalen Finanzausgleich beschäftigen.

Referat Presse und Soziale Medien

Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Deutschland

Tel.: 0211 8618-4338
Zum Seitenanfang scrollen