Bau

Ministerin Scharrenbach: Städtebauförderung 2019 startet – jetzt Heimat für die Zukunft gestalten!

14.11.2018

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat heute den Aufruf für die Programme zur Städtebauförderung  und zum vorgesehenen Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ 2019 veröffentlicht.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Erstmals werden alle sechs Städtebauförderprogramme und der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ gleichzeitig aufgerufen. Vorbehaltlich des Bundes- und Landeshaushaltes 2019 stehen 405 Millionen Euro für die Gestaltung unserer Heimat in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Unabhängig von der Stadtgröße geht es um eine nachhaltige Innenentwicklung und die Sicherung der zentralen Funktionen unter Beibehaltung und Profilierung kommunaler Individualität und Identität, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude.“

Scharrenbach weiter: „Über den Investitionspakt ,Soziale Integration im Quartier´, der wahrscheinlich für Nordrhein-Westfalen wieder mit 55 Millionen Euro in 2019 ausgestattet werden wird, haben wir erstmals „Schwimmbäder“ als förderfähige Einrichtungen aufgenommen. Wir wissen um die Notwendigkeit von Schwimmbädern – für Kinder, für Jugendliche, aber auch für den Gesundheitssport. Also: Machen wir die Förderung möglich.“

 

Weitere Neuerungen im Programmaufruf:

  • Schnellere Verfahren sorgen für schnelle Klarheit in den Städten und Gemeinden:
    Anträge für die Städtebauförderung 2019 sind bis zum 28. Februar 2019 an die jeweilige Bezirksregierung zu richten. Noch im Sommer 2019 erhalten antragstellende Kommunen Klarheit darüber, ob ihre Projektidee gefördert wird. Dies sorgt dafür, dass Kommunen danach schneller handeln können.

    Für die Städtebauförderung 2020 sind Anträge bis zum 30. September 2019 einzureichen: So haben die Kommunen zu Beginn des Jahres 2020 Klarheit über die Förderung ihrer Maßnahmen und können das ganze Jahr für die Umsetzung der Fördermittel nutzen.

  • Zeitliche Befristung zur Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen:
    Neue städtebauliche Gesamtmaßnahmen sind grundsätzlich innerhalb eines acht-jährigen Zeitraums durchzuführen. Deshalb sind nur solche Maßnahmen zu beantragen, für die vor Ort eine Bewilligungsreife hergestellt worden ist. Vorrang haben Maßnahmen in Kommunen, die eine zügige Durchführung der Maßnahme erwarten lassen und deren Ausgabereste sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen.
Referat Presse und Soziale Medien

Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Deutschland

Tel.: 0211 8618-4338
Zum Seitenanfang scrollen