Bau

Ministerin Scharrenbach: Leben findet INNENstadt – weitere 29,3 Millionen Euro für die Stabilisierung von Innenstädten und Ortszentren 

18.06.2021

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

„Leben findet INNENstadt: 91 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten rund 29,3 Millionen Euro, um unter anderem dem Leerstand von Läden, Gaststätten und Kaufhäusern durch neue frequenzbringende Nutzungen für ihre Innenstädte zu begegnen. Damit macht die Landesinitiative ‚Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.‘ weiter Tempo, wenn es darum geht, jetzt die Innenstädte der Zukunft zu gestalten“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

In 2020 wurde das landeseigene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ mit 70 Millionen Euro aufgelegt. Noch Ende 2020 wurden die ersten rund 40 Millionen Euro bewilligt, nun werden weitere 112 Anträge aus Städten und Gemeinden bewilligt.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Innenstädte und Zentren sind das Gesicht, sind das Herz unserer Städte und Gemeinden. Doch gerade die Händlerinnen und Händler, die bereits durch die Digitalisierung und den Online-Handel vor großen Herausforderungen stehen, wurden durch die langen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stark getroffen. Auch die Gastronomie sowie weitere auf Kunden angewiesene Vor-Ort-Anbieter kämpfen mit den Folgen. Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen war daher klar: Hier sind neue Wege gefragt, um neue Perspektiven für Handel, Dienstleistungen und die Besucher der Innenstädte zu schaffen. Mit diesem Sofortprogramm der Landesregierung bekommen die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, neue Wege zu gehen.“

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
  2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Die Kommunen werden beim Zwischenerwerb von Gebäuden unterstützt, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Die höchste Förderung erhält Dorsten mit rund 3,7 Millionen Euro: Mit einer großen Kraftanstrengung wird hier der Umbau des wichtigen Nahversorgungsgebietes „Wulfener Markt“ angegangen, indem mit dem Abriss eines bereits seit langem leerstehenden Gebäudes der trennende Riegel zwischen der Einzelhandelslage und dem Marktplatz beseitigt und die Fläche für eine Neunutzung geöffnet wird.

Mit Bad Berleburg, Detmold, Essen, Ratingen und Troisdorf bekommen weitere fünf Kommunen ebenfalls Förderungen von jeweils über einer Million Euro. Diese Zuwendungen werden verwendet für den Verfügungsfonds zur Anmietung leerstehender Ladenlokale, für Konzepte zur Nachnutzung leerstehender Immobilien, für die Beseitigung städtebaulicher Missstände zur Attraktivierung der innerstädtischen Flächen sowie für aktives Leerstandsmanagement.

„Handel und Gastronomie siedeln sich da an, wo die Aufenthaltsqualität hoch ist. Daher sind die Beseitigung von Leerständen und die Attraktivierung von Plätzen wichtige Grundlagen dafür, dass neue Nutzungskonzepte sich entwickeln und wachsen können“, sagt Ministerin Ina Scharrenbach.

Zur Verbesserung der Attraktivität der Innenstädte und Zentren wird es eine dritte Bewerbungsphase mit neuen Förderangeboten zum „Sofortprogramm Innenstadt“ geben. Der Aufruf wird gesondert veröffentlicht.

Die Aufstellung über die bewilligten Anträge finden Sie in der beigefügten Anlage.

 

Hintergrund:

Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit ersten und mittlerweile auch von anderen Bundesländern in ähnlicher Form aufgegriffenen Landesprogramm in die Lage versetzt, den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegen zu setzen.

Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden.

Hierbei geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen neue Wege und eröffnet den Städten und Gemeinden viel Spielraum, das jeweils vor Ort Richtige für das Herz ihrer Städte und Gemeinden zu tun. Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung gemeinsamer Perspektiven mit zentralen Akteuren zum Beispiel aus Handel, Eigentümerschaft und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden.

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