Ministerin Scharrenbach: Kommunalschutz-Paket der Landesregierung nimmt weiter Form an
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
Das Landeskabinett hat am 16. Juni 2020 einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der corona-bedingten Schäden in den Kommunalhaushalten beschlossen. In der kommenden Woche wird der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz in erster Lesung beraten.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Gesetzentwurf ein weiteres Ausrufezeichen für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Handlungsfähigkeit der Kommunen und damit die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung abgesichert werden. Darüber hinaus erhalten die 64 Stärkungspakt-Kommunen noch in diesem Jahr 342 Millionen Euro zusätzliches Geld.“
Der Gesetzentwurf wird damit in die parlamentarischen Beratungen beim nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Die weitere Beratung liegt nun auf der Ebene des Parlaments.
Hintergrund:
Beschluss des Landeskabinetts über einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der nordrhein-westfälischen Kommunen vor den COVID-19-Auswirkungen am 31. März 2020:
- Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten
- „Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“ zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen
- Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen
- Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK
- Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a.
- Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können
- Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen oberhalb der EU-Oberschwellen
- Festlegung, dass auch corona-bedingte Finanzschäden der Kommunen einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten können.
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