Kommunales

Ministerin Scharrenbach: Kommunale Familie erhält finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,12 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur

29.08.2017

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Nordrhein-Westfalen erhält im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom Bund 1,12 Milliarden Euro. Das Geld dient den Kommunen zur Modernisierung und Sanierung ihrer Schulen. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung den Referentenentwurf  zur Einleitung der Verbändeanhörung verabschiedet. Ziel ist es, die 1,12 Milliarden Euro den finanzschwachen Kreisen, Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen schnell, unbürokratisch und vollständig zur Verfügung stellen zu können.


„Unser Einsatz hat sich gelohnt: Finanzschwache Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen sollen 1,12 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur erhalten: Der Referentenentwurf schafft jetzt die Rechtsgrundlage für eine 1:1-Weiterleitung dieses Milliarden-Pakets in unsere Kreise, Städte und Gemeinden. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch der Ersatzbau von Schulgebäuden. Zu den Schulgebäuden können auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten sowie Labore zählen. Dringend notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit baulichen Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion, sanitäre Anlagen sowie  im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern werden damit ermöglicht. Durch das neue Milliarden-Paket gewährleisten wir, dass die Kommunen eigene Schwerpunkte setzen können. Die kommunale Familie weiß am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können“, sagte Ministerin Scharrenbach.
 


„Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hat sich in Berlin erfolgreich dafür stark gemacht, dass grundsätzlich über 350 der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zukünftig von den neuen Investitionsmitteln profitieren können. Die Verhandlungen mit der Bundesregierung waren ein hartes Stück Arbeit, aber: Wir haben die Interessen unserer Städte und Gemeinden erfolgreich vertreten. Der Referentenentwurf legt den Grundstein für eine weitere Stärkung der Schulinfrastruktur in den nordrhein-westfälischen Städten, Gemeinden und Kreisen“, so Scharrenbach weiter.

  • Der Bund hat den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in  die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Grundlage ist der Artikel 104c, der durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommen wurde.
  • Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssel von rund 21 Prozent.
  • Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwache Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Konkret heißt das: Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.
  • Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 60 Prozent nach der finanziellen Lage der Kommune. Diese errechnet sich aus dem Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommune für die Jahre 2013 bis 2017 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller betroffenen Kommunen in diesem Zeitraum. 40 Prozent der Zuweisungen erfolgen - in Anbetracht des Ziels der Förderung von Schulinfrastruktur - orientiert an der Schülerzahl, genauer aus dem Verhältnis der Summe der Schulpauschalen der einzelnen Kommune für das Jahr 2017 zur Summe der Schulpauschalen aller betroffenen Kommunen im gleichen Jahr. So wird anteilig auch berücksichtigt, wenn eine Kommune zum Beispiel im ländlichen Raum durch ihre weiterführenden Schulen auch Nachbarstädte mitversorgt, so dass sie mehr Schulkapazität unterhalten muss, als das für ihre eigenen Bürger notwendig wäre.
  • Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro
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