Bau

Ministerin Scharrenbach: Hohe Nachfrage nach Wohnraumfördermitteln des Landes - Landesregierung leitet Verfahren zur Erhöhung des Fördervolumens ein

11.07.2018

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Das Landeskabinett hat beschlossen in die Erhöhung der Wohnraumförderung eintreten zu wollen. Dazu spricht Ministerin Ina Scharrenbach mit der Förderbank des Landes, der NRW.Bank. Konkret geht es um eine Erhöhung um 300 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro.

„Der öffentlich finanzierte Wohnraum von heute sind die bezahlbaren Wohnungen von morgen. Wir freuen uns über die hohe Nachfrage nach der Wohnraumförderung des Landes. Es gibt eine hohe Bereitschaft bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in unserem Land zu schaffen. Wir haben immer gesagt: Wir stellen pro Jahr mindestens 800 Millionen Euro zur Verfügung. Jetzt ist der Zeitpunkt angesichts der hohen Investitionsbereitschaft in den mietpreisgebundenen Wohnraum und die zunehmende Nachfrage nach der Eigentumsförderung gekommen, um eine Erhöhung des Fördervolumens vorzunehmen“, so Ministerin Ina Scharrenbach.

Zum 1. Februar 2018 hatte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen für die öffentliche Wohnraumförderung modernisiert. Die Landesregierung treibt damit das dringend in Nordrhein-Westfalen benötigte „Klima für Neubau“ voran. „Nur mehr Wohnungen führen zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Neben der vereinfachten Wohnraumförderung des Landes gehen wir aktiv eine Modernisierung des nordrhein-westfälischen Bauordnungsrechts an. Viel hilft viel“, sagte die Ministerin.


Hintergrund:

Durch den erfolgreichen Einsatz der Landesregierung in Berlin wird sich der Bund 2020 und 2021 bundesweit mit jeweils einer Milliarde Euro weiter an der öffentlichen Wohnraumförderung beteiligen. Darüber hinaus stellt der Bund bereits für das Jahr 2019 bundesweit zusätzlich 500 Millionen Euro für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums bereit; auf Nordrhein-Westfalen entfällt ein Anteil von rund 105 Millionen Euro. Die Landesregierung wird die Mittel vollständig in den öffentlich geförderten Wohnungsbau investieren.

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