Wohnen

Ministerin Scharrenbach: Hervorragendes Ergebnis in herausfordernder Zeit – mit rund 1,1 Milliarden Euro zweithöchstes Förderergebnis in der Geschichte der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen erzielt

10.02.2023

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, und Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, haben am Freitag, 10. Februar 2023, das Ergebnis für die öffentliche Wohnraumförderung im Land Nordrhein-Westfalen für 2022 vorgestellt.

In 2022 wurden rund 1,1 Milliarden Euro – der zweithöchste Wert in der öffentlichen Wohnraumförderung in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen – für 7.919 Wohnungen bewilligt. Damit hat sich die Anzahl der öffentlich-geförderten Wohnungen um 8 Prozent gegenüber 2021 erhöht. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 wurden Bewilligungen für 7.319 Wohnungen in Höhe von rund 957,1 Millionen Euro ausgesprochen. Deutliche Bremsspuren zeigen sich bei der Neuschaffung von öffentlich-geförderten Mietwohnungen: Im Jahr 2022 wurden 3.993 neu zu bauende Mietwohnungen bewilligt – gegenüber 2021 ist das ein Minus von 1.246 Wohneinheiten bzw. 23,8 Prozent.

„Auf Nordrhein-Westfalen können Eigentümer, Mieterinnen und Mieter bauen – aller Krisen zum Trotz: Mit einer deutlich gestiegenen Modernisierungsförderung und der erstmals in 2022 zum Tragen gekommenen Bindungsverlängerung bei 573 Wohneinheiten ist es gelungen, 1,125 Milliarden Euro für 7.919 öffentlich-geförderte Wohnungen zu bewilligen. Rekordwerte – vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in der Wohnungs- und Bauwirtschaft. In der Summe ergibt sich gegenüber 2021 – trotz der herausfordernden Zeit – eine Steigerung der Anzahl öffentlich-geförderter Wohnungen um rund 8 Prozent. Mein herzlicher Dank geht an die bau- und modernisierungswilligen Unternehmen und an die Bewilligungsbehörden – das war mega Arbeit in 2022. Inflation, steigende Kreditzinsen, eine zerstörte Bundesförderung für Energieeffizienz bei gleichzeitig immer neuen oder höheren bundespolitischen Anforderungen an den Neubau oder die Modernisierung, hohe Baukosten und ein Mangel an Handwerksunternehmen hinterlassen aber auch Spuren in der öffentlichen Wohnraumförderung. Zum Sommer 2022 zeichnete sich bereits ab, dass die Wohnungsunternehmen deutlich zurückhaltender beim Neubau von Mietwohnungen werden. Rund ein Viertel weniger Bewilligungen für den Neubau von Mietwohnungen als 2021 lässt für 2023 nichts Gutes erwarten. Aber: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert, was Wohnungen schafft“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Mietwohnungsbau als auch die Modernisierungsförderung waren 2022 mit 996 Millionen Euro und 6.752 Wohneinheiten der Schwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich konnten erstmals 573 Bindungsverlängerungen ausgesprochen werden. Dieser neue Förderbaustein wurde 2022 erstmals aufgelegt. Die Förderung von Wohneigentum ist – nach einem coronabedingten Rückgang im Vorjahr – wieder deutlich auf 103 Millionen Euro für 594 Wohneinheiten angestiegen.

Um Baukostensteigerungen auszugleichen und Wohnungsvorhaben in die Umsetzung zu bringen, hatte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in 2022 Ergänzungsdarlehen ermöglicht: Hierüber wurden rund 26 Millionen Euro für Maßnahmen aus 2020 und 2021 nachbewilligt, um dafür Sorge zu tragen, dass Wohnungen trotz der massiv gestiegenen Baukosten gebaut werden können.

„Nordrhein-Westfalen ist und bleibt verlässlicher Partner der Wohnungs- und Bauwirtschaft: Für die Jahre 2023 bis 2027 legt die Landesregierung das neue öffentliche Wohnraumförderprogramm ‚Fördern, was Wohnungen schafft.‘ auf und stattet es mit 9 Milliarden Euro aus. Das schafft finanzielle Planungssicherheit für die, die in bezahlbaren Wohnraum investieren und ihrer sozialen Verantwortung in unserer Gesellschaft für Menschen mit wenig Geld nachkommen. Gerade in unsicheren Zeiten bedarf es Planbarkeit, das ist im Rahmen landesgesetzlicher Möglichkeiten unsere Aufgabe, und dieser kommen wir nach. Für das Jahr 2023 stehen 1,6 Milliarden Euro mit nochmals verbesserten Förderkonditionen bereit. Wir werden im ersten Halbjahr 2023 sehen, ob sich die allgemeine Nervosität und Unsicherheit in der Wohnungswirtschaft legt. Die Wohnungs- und Bauwirtschaft steht derzeit hart im Wind. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt sie und setzt die Segel für 2023 in die richtige Richtung“, so Ministerin Ina Scharrenbach.

„Der Bau von öffentlich-geförderten Mietwohnungen sowie der Erhalt preiswerter Bestandswohnungen sind für eine verlässliche Wohnraumversorgung wichtig", sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK. „Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK trägt dazu bei, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, zu erhalten und Quartiere aufzuwerten.“

 

Hintergrund: 

Mietpreisgebundener Mietwohnungsbau in Nordrhein-Westfalen 

2021 lag der Anteil öffentlich-geförderter Wohnungen am gesamten Wohnungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland bei rund 1,102 Millionen Wohnungen[1]. In Nordrhein-Westfalen belief sich der Bestand am 31. Dezember 2021 auf 441.871 preisgebundene Mietwohnungen. Damit liegen mehr als 40 Prozent aller bundesweit preisgebundenen Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen.

Insgesamt hat sich der Rückgang des preisgebundenen Mietwohnungsbestands in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren deutlich abgeschwächt. Während der Bestand zwischen 2005 und 2015 in jedem Jahr durchschnittlich um rund 3,8 Prozent abnahm, flachte sich der Rückgang danach ab und lag 2021 bei 2,2 Prozent. In einzelnen Städten mit besonders hohen Bedarfen konnte der Rückgang sogar umgekehrt werden. So sind in den Städten Bonn, Münster und Paderborn die Bestände preisgebundener Mietwohnungen im Jahr 2021 leicht angewachsen.

Mit dem Förderergebnis 2022 von 7.919 Wohnungen kamen pro Tag rund 22 mietpreisgebundene Wohnungen neu in den Bestand.

Wohnungsbedarfe in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2020 ein „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“ veröffentlicht. Danach werden bis 2040 im Basisszenario durchschnittlich rund 46.000 neue Wohnungen pro Jahr benötigt. Da zunächst ein hoher Nachholbedarf gedeckt werden muss, der sich zuvor aufgestaut hatte, liegt der Neubaubedarf bis 2025 mit bis zu 51.000 Wohnungen pro Jahr besonders hoch. Die Bautätigkeit lag in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) im Durchschnitt bei landesweit über 49.000 Wohnungen (öffentlicher und freifinanzierter Wohnungsbau).

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