Ministerin Scharrenbach: Gemeindefinanzierung 2019 – Keine Kommune verliert an Finanzkraft
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
12,07 Milliarden Euro werden die Gemeinden, Kreise und die beiden Landschaftsverbände aus der Gemeindefinanzierung des Landes für das Jahr 2019 voraussichtlich erwarten können. Nun veröffentlicht das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die vorläufige gemeindescharfe Berechnung für die kommunalen Haushaltsplanungen des nächsten Jahres.
Dazu Ministerin Ina Scharrenbach: „Bei der Entwicklung und Verteilung der Landeszuweisungen wird die Verlässlichkeit des kommunalen Finanzausgleichs auch für diejenigen Kommunen gewahrt, die auf Schlüsselzuweisungen stark angewiesen sind. Zugleich wird in der Fortentwicklung der Gemeindefinanzierung ein Stück mehr der Weg der gerechten Finanzmittelverteilung beschritten: Bei der Entwicklung der Pauschalen wird erstmals anerkannt, dass alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – unabhängig von ihrer Finanzkraft – erhebliche Aufwands- und Unterhaltungsaufwendungen zu tragen haben. Neu ist daher eine Aufwands- und Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Millionen Euro.“
Neben der Erhöhung der landesseitigen Zuweisung verzichtet die neue Landesregierung auf den kommunalen Finanzbeitrag zum „Stärkungspakt Stadtfinanzen“: Die Vorgängerregierung hatte vermeintlich reiche Kommunen mit 91 Millionen Euro pro Jahr zur Mitfinanzierung herangezogen. Viele Kommunen mussten, um der damaligen Forderung des Landes nachzukommen, dafür extra Kredite aufnehmen. Auch 2019 will die Landesregierung auf diesen Beitrag verzichten, so dass in den betroffenen Kommunen insgesamt rund 182 Millionen Euro verbleiben werden. Auch die übrigen Kommunen, die einen Beitrag zum „Stärkungspakt“ geleistet haben, werden weiter entlastet. Weitere 30 Millionen weniger und damit insgesamt 61 Millionen Euro stehen seit Amtsantritt der neuen Landesregierung (Quelle: Landtags-Drucksache-Nummer 17/802, Seite 3) damit den Kommunen mehr zur Verfügung.
Ein Grundsatz verbleibt unverändert: Auf ein Mehr an eigenen Erträgen folgt ein Weniger aus dem landesseitigen Finanzausgleich. Eine positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen der eigenen Gemeinde führt automatisch zu Folgen im kommunalen Finanzausgleich: Gemeinden, die bei den Steuererträgen überproportional gewinnen, verlieren bei den Schlüsselzuweisungen nach der Gemeindefinanzierung des Folgejahres.
Und dennoch: Insgesamt – also in Betrachtung der Summe der allgemeinen Deckungsmittel seitens des Landes und der eigenen Steuerkraft – wird keine einzige der 396 Städte und Gemeinden an Finanzkraft verlieren: Der landesweite Finanzkraftzugewinn der Städte und Gemeinden wird bei 1,432 Milliarden Euro liegen. Die Ministerin betont: „Bei aller positiven Entwicklung – vermehrte Steuereinnahmen der Kommunen auf der einen Seite und erhöhte Landeszuweisungen auf der anderen Seite – besteht auch für das Jahr 2019 noch kein Grund zur Entwarnung: Viele Kommunen haben mit steigenden Sozialaufwendungen umzugehen und der letzte Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wird die nordrhein-westfälische kommunale Familie in den nächsten Jahren mit 900 Millionen Euro zusätzlich belasten. Daher appellieren wir insbesondere an die Bundesregierung, keine Gesetze auf den Weg zu bringen, die die Kommunen zusätzlich belasten. Außer: Die Bundesregierung gleicht den zusätzlichen Aufwand mit zusätzlichen Mitteln aus.“
Hintergrund
Die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Landschaftsverbände) tragen die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanz- und Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanz- und Lastenausgleich (Gemeindefinanzierung – GFG) weitere Zuweisungen des Landes, die im Wesentlichen in einem direkten Zusammenhang mit den auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragenen Aufgaben stehen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die ermittelten Zuweisungsbeträge auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2018 basieren und nicht endgültig sind, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 bezieht; das heißt, das – wie jedes Jahr – noch eine Aktualisierung der Daten auf Basis des voll-ständigen Steuerverbundes erfolgen wird.
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