Ministerin Scharrenbach: „Förderung über die Doppelspur“ – Landesregierung sorgt für 100 Prozent Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Auftrag des Landtags umgesetzt und eine neue Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht. Das bedeutet eine Aufstockung der bisherigen Förderung aus dem landeseigenen Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent. Damit schafft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen volle Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 24. März 2022 den Beschluss gefasst, die bisher hälftige Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte auf eine Vollentlastung und damit auf „Null Euro“ umzustellen.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „50 Prozent Entlastung plus 50 Prozent Entlastung, gleich Null Beitrag für Bürgerinnen und Bürger. Mit der Förderung über die Doppelspur erreichen wir zusammen mit den Städten und Gemeinden eine Modernisierung der kommunalen Straßen und finanzielle Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Bei den 5000 Eigentümern, die bereits hälftig entlastet worden sind, erfolgt von Amts wegen die Zuweisung weiterer 11,1 Millionen Euro über die landeseigene NRW.BANK an die Städte und Gemeinden. Eine gesonderte Antragsstellung über die Städte und Gemeinden ist nicht erforderlich. Neue Anträge aus den Städten und Gemeinden zur Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte werden nach Prüfung zu 100 Prozent bewilligt.“
Die Lesefassung der neuen Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen www.mhkbg.nrw zu finden. Die Veröffentlichung im Ministerialblatt ist in die Wege geleitet.
Die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird als zuständige Bewilligungsbehörde kontinuierlich die bereits gewährten Förderungen von 50 Prozent auf 100 Prozent von Amts wegen aufstocken.
Hintergrund:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit dem Landtag Nordrhein-Westfalen das Kommunalabgabengesetz zum 1. Januar 2020 im Bereich der Straßenausbaubeiträge zum ersten Mal seit 51 Jahren im Interesse der beitragspflichtigen Haushalte und zur Vermeidung unbilliger Härten grundlegend geändert. Zugleich wurde ein landeseigenes Förderprogramm über jährlich 65 Millionen Euro zur hälftigen Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte aufgelegt. Mit Stand Frühjahr 2022 wurde dieses in Höhe von 11,1 Millionen Euro von rund 5000 beitragspflichtigen Haushalte durch die Städte und Gemeinden in Anspruch genommen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist bis zum 30. Juni 2022 aufgefordert, die Straßenausbaubeiträge unter rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten so zu ordnen, dass die beitragspflichtigen Haushalte entlastet bleiben können, die Städte und Gemeinden aber ihre rechtliche und finanzielle Zuständigkeit für die kommunalen Straßen als kommunales Vermögen behalten.
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