Ministerin Scharrenbach: Förderprogramm zum Erwerb von Belegungsrechten / Wohnen in Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster auch für Menschen mit kleinem Geldbeutel ermöglichen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
Um in den besonders nachgefragten Städten Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit kleinem Geldbeutel zur Verfügung zu stellen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm zum Erwerb von Belegungsrechten auf den Weg gebracht. Das Programm hat zum Ziel, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen gegen einen Zuschuss des Landes eine Mietpreisbindung von derzeit maximal sieben Euro pro Quadratmeter Wohnfläche akzeptieren. Die jeweilige Stadt darf zudem eine Mieterin oder einen Mieter mit Wohnberechtigungsschein für die Wohnung benennen. Beim Erwerb von Belegungsrechten handelt es sich um einen weiteren Baustein des Wohnraumförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Mit dem neu aufgelegten Förderangebot beschreiten wir neue Wege in der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Oder anders ausgedrückt: Wir haben den Willen, nichts unversucht zu lassen, um in den besonders nachgefragten Städten in unserem Bundesland dafür Sorge zu tragen, dass die Städte von allen Menschen bewohnt werden können. Denn: Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Mit den Förderprogramm tun wir genau das“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
In 2021 stehen Zuschüsse von insgesamt zehn Millionen Euro bereit, um Mietpreis- und Belegungsbindungen in Bestandswohnungen zu fördern. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete und kann bis zu drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Vermieterin bzw. der Vermieter, eine Miete von anfänglich höchstens sieben Euro pro Quadratmeter festzulegen und der jeweiligen Stadt ein Benennungsrecht für die Wohnung für den Zeitraum von fünf beziehungsweise zehn Jahren zu gewähren. Grundsätzlich ist eine Förderung bei freien oder in Kürze freiwerdenden Wohnungen möglich, für die nach Einschätzung der jeweiligen Stadt ein Bedarf auf dem Wohnungsmarkt besteht und die zur dauernden Wohnungsversorgung geeignet sind.
„In Nordrhein-Westfalen legen wir als Landesregierung großen Wert darauf, die Zukunftsaufgabe gemeinsam zu bewältigen. Mit einem modernen und in die Zukunft gerichteten ordnungspolitischen Rahmen und zugleich innovativen Förderansätzen in der öffentlichen Wohnraumförderung haben wir uns inzwischen Alleinstellungsmerkmale erarbeitet“, sagt Ministerin Scharrenbach.
Anträge für das Förderprogramm zum Erwerbe von Belegungsrechten können ab sofort bei den jeweils für das Wohnungswesen zuständigen Ämtern der Städte Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster gestellt werden.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieten-und-eigentum
Ergänzt wird der Modellversuch durch neuartige Förderkonditionen für Bindungsverlängerungen ebenfalls in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster. Bei geförderten Wohnungen, die zeitnah aus der Bindung herausfallen, können dort im Falle einer Bindungsverlängerung ein zusätzlicher Tilgungsnachlass von zehn Prozent auf die Restvaluta des NRW.BANK-Darlehens sowie Zinsfreiheit für den Verlängerungszeitraum gewährt werden.
Hintergrund:
Im Rahmen des Förderprogramms kann beispielsweise eine Eigentümerin bzw. ein Eigentümer einer Wohnung mit 65 Quadratmetern bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 9,50 Euro für einen zehnjährigen Bindungszeitraum einen einmaligen Förderzuschuss in Höhe von 19.500 Euro erhalten. Bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 10 Euro kann der Zuschuss zu einer 65 Quadratmetern großen Wohnung sogar 23.400 Euro betragen.
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