Ministerin Ina Scharrenbach: Rekordsumme von 12,4 Milliarden Euro für die Kommunen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr die Rekordsumme von rund 12,4 Milliarden Euro vom Land. Damit bekommen die Gemeinden und Gemeindeverbände gegenüber der Prognose (Arbeitskreisrechnung vom 20. Juli) zusätzlich etwa 310 Millionen Euro. Dies ergibt sich aus der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019, die das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung heute veröffentlicht.
Ministerin Ina Scharrenbach erläutert: „Auch die Kommunen, die stark auf Schlüsselzuweisungen angewiesen sind, können sich auf das Land verlassen.“ Im Vergleich zu den ersten Zahlen vom Juli haben nun alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein Plus in der Kasse (außer Emsdetten). Bei den Berechnungen wird berücksichtigt, dass eine positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen in den Gemeinden automatisch zu geringeren Schlüsselzuweisungen im Folgejahr führt. Hintergrund der nun höheren Zuweisungen ist die weiterhin positive Steuerentwicklung vom 1. Oktober vergangenen Jahres bis zum 30. September 2018.
Neben der Erhöhung der landesseitigen Zuweisung verzichtet die neue Landesregierung auf den kommunalen Finanzbeitrag zum „Stärkungspakt Stadtfinanzen“: Die Vorgängerregierung hatte vermeintlich reiche Kommunen mit 91 Millionen Euro pro Jahr zur Mitfinanzierung herangezogen. Viele Kommunen mussten, um der damaligen Forderung des Landes nachzukommen, dafür extra Kredite aufnehmen. Auch 2019 will die Landesregierung auf diesen Beitrag verzichten, so dass in den betroffenen Kommunen damit seit dem Regierungsantritt insgesamt rund 182 Millionen Euro mehr verbleiben werden. Auch die übrigen Kommunen, die einen Beitrag zum „Stärkungspakt“ geleistet haben, werden weiter entlastet. Weitere 30 Millionen sind weniger zu zahlen und damit stehen insgesamt 61 Millionen Euro seit Amtsantritt der neuen Landesregierung (Quelle: Landtags-Drucksache-Nummer 17/802, Seite 3) den Kommunen mehr zur Verfügung.
Mit der nun vorliegenden Modellrechnung für das GFG 2019 erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2019.
Die Modellrechnung für das GFG 2019 ist auf dem Internet unter www.mhkbg.nrw.de abrufbar.
Hintergrund:
Die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Landschaftsverbände) tragen die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanzausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (Gemeindefinanzierung – GFG) weitere Zuweisungen des Landes, die im Wesentlichen in einem direkten Zusammenhang mit den auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragenen Aufgaben stehen.
Weitere Informationen:
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Deutschland
Social Media-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Youtube, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: