Wiederaufbau

Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt 27 besonders von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffene Kommunen mit 10 Millionen Euro

20.12.2023

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt 2024 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro für 27 besonders von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffene Kommunen zur Verfügung.

Die 10 Millionen Euro dienen dazu, finanzielle Nachteile von besonders betroffenen Kommunen, denen durch die Naturkatastrophe Personalmehrbedarfe entstanden sind, rückwirkend pauschal auszugleichen. Mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes für das Jahr 2024 wurde der Weg für die Gewährung der Finanzmittel nun frei gemacht.

„Seit nunmehr 2,5 Jahren heißt es in den 27 besonders von der Naturkatastrophe betroffenen Kommunen: Wiederaufbau. Wiederaufbau von zerstörter kommunaler Infrastruktur, Begleitung und Unterstützung von geschädigten Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Von Anfang an hatte die Bundesregierung klargestellt, dass aus dem Aufbaufonds keine kommunalen Personalbedarfe gezahlt werden dürfen. Insofern freut es mich, dass wir den Kommunen bei herausfordernder Haushaltslage im eigenen Land nun 10 Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Die Bescheide werden Anfang 2024 erlassen und nach Bestandskraft direkt ausgezahlt. Antragstellungen sind nicht erforderlich. Damit halten wir an einfachen Verfahren fest“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Billigkeitsleistungen über 10 Millionen Euro dient zum Ausgleich von Finanzbelastungen durch die Beschäftigung von notwendigem zusätzlichen Personal oder notwendigen sonstigen Personalmehraufwendungen zur Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufwandes im Zuge der Naturkatastrophe nach dem 15. Juli 2021 in allen Bereichen der Verwaltung. Dazu zählen zum Beispiel die Beschäftigung von zusätzlichem Personal für planerische und baurechtliche Aufgaben, für Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherung und des örtlichen Ordnungswesens oder für Querschnitts- und Steuerungsaufgaben. Der hierzu notwendige Runderlass wird Anfang des Jahres 2024 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Die Billigkeitsleistung erfolgt als Festbetrag in Form einer nicht rückzahlbaren Leistung. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach der Bewilligung der kommunalen Wiederaufbaubudgets unter Berücksichtigung der Schadenshöhe pro Einwohner.

Es werden folgende Billigkeitsleistungen gewährt:

Hagen, Stadt    

150 000 Euro

 

Kreis Düren:

Heimbach    600 000 Euro
Linnich 350 000 Euro
Nideggen     250 000 Euro

 

Kreis Euskirchen:

Bad Münstereifel 600 000 Euro
Blankenheim 350 000 Euro
Dahlem  450 000 Euro
Euskirchen, Kreis  150 000 Euro
Euskirchen, Stadt      350 000 Euro
Hellenthal     350 000 Euro
Kall                                       500 000 Euro
Mechernich  250 000 Euro
Nettersheim                          450 000 Euro
Schleiden                              700 000 Euro
Weilerswist                            250 000 Euro
Zülpich                                  250 000 Euro

 

Märkischer Kreis:

Altena                                   500 000 Euro
Halver                                   250 000 Euro
Nachrodt-Wiblingwerde 450 000 Euro
Werdohl                                250 000 Euro

 

Rheinisch-Bergischer Kreis:

Leichlingen                            250 000 Euro
Odenthal                               250 000 Euro

 

Rhein-Erft-Kreis:

Erftstadt                                350 000 Euro

 

Rhein-Sieg-Kreis:

Rheinbach                             350 000 Euro
Swisttal                                 450 000 Euro

 

Städteregion Aachen:

Eschweiler                            450 000 Euro
Stolberg                                450 000 Euro

 

Hintergrund

  • Von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe am 14./15. Juli 2021 waren rund 180 Kommunen betroffen, also nahezu die Hälfte aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
     
  •  Nach den umfangreichen Soforthilfen in Höhe von 300 Millionen Euro, die noch im Juli 2021 ausgezahlt wurden, haben die Länder und der Bund innerhalb von acht Wochen nach dem Schadensereignis für den Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen Finanzmittel in Höhe von bis zu 12,3 Milliarden Euro bereitgestellt.
     
  • Rund 3,7 Milliarden Euro wurden bisher im Land Nordrhein-Westfalen bewilligt (rund 764 Millionen Euro für Privathaushalte und rund 2,5 Milliarden Euro für die Infrastruktur in Kommunen – Stand jeweils 31. Oktober 2023).
     
  • Zum Ausgleich personeller Engpässe im Rahmen des Wiederaufbaus bestehen für die Kommunen bereits seit Beginn der Wiederaufbauhilfen folgende Unterstützungsleistungen: Nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen können Kommunen Förderungen für externe Leistungen zum Beispiel in Form von Projektsteuerung, Gutachten und Maßnahmenplanung beantragen. Des Weiteren ist es möglich, bei der Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen auf die Rahmenvertragsinitiative der Landestochter „NRW.URBAN“ zuzugreifen. Zudem können über die Landesinitiative „Senior Expertise hilft“ in Pension oder im Ruhestand befindliche Fachmitarbeitende für den Wiederaufbau gewonnen werden.
     
  • Im Laufe der vergangenen zwei Jahre hatte das Ministerium weitere unterstützende Initiativen wie „Handwerk im Wiederaufbau“, „Senior-Expertise hilft: planen und bauen“, das Hilfszentrum „Schleidener Tal“ mit interkommunalem Traumazentrum oder das Forschungsprojekt zu 3D-Lageinformationen von durch Starkregen und Hochwasser betroffenen Kommunen auf den Weg gebracht.
     

Weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe der kommunalen Infrastruktur finden Sie unter: www.mhkbd.nrw

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