Kommunales

Landesregierung beschließt Eckpunkte einer Altschulden-Lösung

04.06.2024

Um die Kommunen in finanziell schwierigen Zeiten stärker zu entlasten, hat die Landesregierung Eckpunkte für einen Abbau des Bestandes an kommunalen Liquiditätskrediten ab 2025 vorgestellt

Die Landesregierung teilt mit: 

Trotz angespannter Haushaltslage geht das Land einen wesentlichen Schritt, um eine nachhaltige Entlastung vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen von ihren Altschulden zu erreichen. Damit löst die Landesregierung ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein.

Zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der Kommunen sehen die nun beschlossenen Eckpunkte vor, dass das Land ab 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur nachhaltigen Beseitigung der kommunalen Altschulden bereitstellt. Über die kommenden 30 Jahre sollen so 7,5 Milliarden Euro zusätzliche Finanzmittel des Landes in die Kommunen fließen. Zusammen mit der durch den Bund zugesagten hälftigen Übernahme der Kredite würde den Kommunen so eine halbe Milliarde Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt käme es damit in den nächsten 30 Jahren zu einer Entlastung der Kommunen von 15 Milliarden Euro. Die Gespräche mit der Bundesregierung hierüber stehen bevor.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Eine hohe Inflation, stark gestiegene Zinsen, eine allgemein schwache Konjunktur und in der Folge rückläufige Steuereinnahmen – diese Punkte belasten öffentliche Haushalte auf allen Ebenen. Viele Kommunen in unserem Land haben dazu noch eine schwere Hypothek in Form von Altschulden zu tragen. Als Landesregierung haben wir immer betont, dass es uns ein großes Anliegen ist, die Kommunen stärker zu unterstützen und so ihre Handlungsfähigkeit zu abzusichern. Deshalb engagieren wir uns trotz der allgemein angespannten Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen für eine Lösung der Altschuldenproblematik. Mit den nun beschlossenen Eckpunkten ebnen wir diesen Weg und sichern den Kommunen in den nächsten dreißig Jahren 7,5 Milliarden Euro zu. In schwierigen Zeiten treffen wir eine Festlegung, die uns auf Jahrzehnte bindet. Dieses Versprechen an die Kommunen ist der richtige Ansatz, um gemeinsam mit dem Bund endlich zu einer substantiellen Lösung zu kommen. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Wir erwarten, dass auch sie ihr Wort hält und den Weg für die zugesagte Bundesbeteiligung frei macht. So würden in 30 Jahren gesichert insgesamt 15 Milliarden Euro zusammenkommen. Es wäre eine historische Entlastung für unsere Kommunen.“

Stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur: „Unsere Kommunen sind der Maschinenraum der Demokratie. Hier erleben Bürgerinnen und Bürger ganz konkret Politik, hier hat Politik tagtäglich Einfluss auf ihren Alltag. Eine funktionierende öffentliche Infrastruktur sollte nicht nur eine Selbstverständlichkeit sein, sie sichert auch das demokratische Fundament unserer Gesellschaft. Wenn aber Schulen verschimmeln, Schwimmbäder und Bibliotheken schließen müssen, wenn kulturelle Angebote eingespart werden müssen, dann erodiert dieses Fundament. Aufgrund der erdrückenden Schuldenlast war es in vielen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens in den vergangenen Jahrzehnten nicht möglich, in die Stabilität dieses Fundaments zu investieren. Mit den heute im Kabinett beschlossenen Eckpunkten unternimmt die Landesregierung einen ersten, wichtigen Schritt, um entschieden gegenzusteuern. Jetzt ist die Bundesregierung in der Pflicht, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen. Wir erwarten, dass der Bund jetzt endlich liefert.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Trotz angespannter Lage des Landeshaushaltes wird Nordrhein-Westfalen ab 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur nachhaltigen Beseitigung der kommunalen Altschulden zur Verfügung stellen. Damit ist diese Landesregierung die erste, die die Lösung der kommunalen Liquiditätskredite angehen wird. Daher wird erwartet, dass die Bundesregierung mitzieht.“

Hintergrund

Zum 31. Dezember 2023 betrug der vorläufige Wert der kommunalen Liquiditätskredite in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 20,91 Milliarden Euro. Das Bundesfinanzministerium hat den betroffenen Ländern Eckwerte für eine kommunale Altschuldenübernahme genannt. Demnach wäre der Bund bereit, sich zu 50 Prozent an vom Land zu übernehmenden übermäßigen Liquiditätskrediten zu beteiligen. 

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