Kommunales

Gemeindefinanzierung 2025 - 15,68 Milliarden Euro für Kommunen in Nordrhein-Westfalen

31.08.2024

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG) beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände können im kommenden Jahr voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von rund 15,68 Milliarden Euro und damit rund 357,77 Millionen Euro (+ 2,34 Prozent) mehr als im Jahr 2024 erwarten. Wichtig: Die Referenzperiode für den Verbundsteuerzeitraum endet am 30. September 2024.

„Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 könnte mit 15,68 Milliarden Euro einen neuen Spitzenwert erreichen. Mit der Gemeindefinanzierung werden die Kommunen mit 23 Prozent an dem Steueraufkommen des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt. Haupttreiber der Entwicklung sind für das kommende Jahr die Umsatzsteuer und die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Während in 2024 insbesondere das Lohnsteueraufkommen und die Einfuhrumsatzsteuer zu positiven Effekten in der Gemeindefinanzierung beigetragen hat, fällt der Zuwachs aus der Lohnsteuer eher gering aus, bei der Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich sogar ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Dies sind Vorboten der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Mit 15,68 Milliarden Euro und einem damit verbundenen Anstieg um rund 358 Millionen Euro gegenüber 2024 können Aufwandssteigerungen in den Kommunen abgefedert werden, die sich insbesondere aus Personalmehraufwendungen und weiter steigenden Sozialausgaben ergeben. 

Scharrenbach weiter: „2023 haben die Kommunen in Summe das erste Mal seit 2017 wieder ein Finanzierungsdefizit erwirtschaftet: Insbesondere das Bürgergeld schlägt auch in den kommunalen Haushalten durch. Die Sozialleistungen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind in 2023 per Saldo um 2,1 Milliarden Euro gestiegen – das sind neun Prozent mehr als 2022. Berlin macht die Gesetze, die Kommunen zahlen. Schlechter Deal. Kommt keine Reform der Bürgergeld-Reform aus Berlin, ist meine Erwartungshaltung klar: Die Bundesregierung hat sich an den kommunalen Mehrkosten finanziell zu beteiligen. Wer bestellt, zahlt.“

Neben der Gemeindefinanzierung treten noch weitere Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Kommunen: Im laufenden Jahr 2024 erhalten die Kommunen vom Land Nordrhein-Westfalen Gesamtzuweisungen in Höhe von 36,9 Milliarden Euro - das entspricht rund 37 Prozent des gesamten Landeshaushaltes. 

2016 betrugen die Gesamtzuweisungen an die Kommunen noch 24,4 Milliarden Euro: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Finanzströme zugunsten der Kommunen in den vergangenen acht Jahren um 12,5 Milliarden Euro bzw. um 51,2 Prozent auf nunmehr 36,9 Milliarden Euro gesteigert. Durch gute Steuerjahre, bis dato moderate Aufwandssteigerungen und durch die erhöhten Zuweisungen des Landes konnten die Kommunen in den vergangenen Jahren erhebliche Erfolge verzeichnen: Die Kassenkredite wurden um 7 Milliarden Euro auf nunmehr 20,9 Milliarden Euro zurückgeführt, gleichzeitig stiegen jährlich die kommunalen Investitionen seit 2017 an. 2023 erreichten diese einen Spitzenwert von über 10 Milliarden Euro - für Investitionen in Schulen, kommunale Kindertageseinrichtungen, Klimaschutz und Klimaanpassung, Gebäudesanierung, Straßen, Wege, Plätze und vieles mehr.

„Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 stärkt die Landesregierung die kommunale Finanzlage und bleibt verlässliche Partnerin. Zugleich arbeiten wir an der Lösung der kommunalen Altschulden. Auch an dieser Stelle sind wir auf den Bund angewiesen. Dass derzeitige Schwarze-Peter-Spiel auf der Bundesebene ist – angesichts der sich für die Zukunft abzeichnenden kommunalen Finanzlage, die durch Bundesgesetze wie das Bürgergeld oder das Deutschland-Ticket gestresst wird – einfach unwürdig.“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 erfolgt eine Grunddatenaktualisierung auf Basis der Jahre 2017 bis 2021. Die Differenzierung der fiktiven Hebesätze zwischen kreisangehörigem und kreisfreiem Raum wird beibehalten. Der Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 sieht keine strukturellen Änderungen der angewandten Verteilsystematik vor.

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