Demokratie über das Display – Videokonferenzlösungen für digitale Ausschuss- und Ratssitzungen in Kommunen zugelassen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen teilen mit:
Durch Beauftragung des Ministerums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) bislang drei Videokonferenzsysteme und drei Abstimmungstools für die digitale Gremienarbeit in den Kommunen zugelassen. Weitere Zulassungsanträge werden derzeit bearbeitet.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen über Änderungen in der Gemeindeordnung zugelassen, dass Ausschüsse in hybrider Form tagen dürfen. Sitzungen der Räte und der Kreistage dürfen hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen digital durchgeführt werden. Um den besonderen Anforderungen der kommunalen Gremienarbeit und der Rechtssicherheit von Beschlüssen sowie der Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes gerecht zu werden, dürfen nur von der gpaNRW zugelassene Systeme zum Einsatz gebracht werden.
Daniel Sieveke, Staatssekretär im Ministerum für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Demokratie übers Display. Die Software-Zulassung und die geänderte Gesetzgebung bilden das Fundament für die Zukunft der digitalen kommunalen Sitzungen. Digitale oder hybride Sitzungen erleichtern das ehrenamtliche Engagement und können nun zur gängigen Praxis in unseren Kommunen werden. Damit schaffen wir klare und sichere Strukturen für die digitale politische Arbeit in den Kommunen. Unser Anspruch: Die Daten sind geschützt, die gefassten Beschlüsse sind rechtssicher.“
Simone Kaspar, Stellvertreterin des Präsidenten der gpaNRW, erklärt anlässlich der Unterzeichnung des ersten Zulassungsbescheids: „Wir freuen uns über die erste Zulassung eines Fachverfahrens zur Bild- und Ton-Übertragung. Die Arbeit der kommunalen Gremien wird damit moderner und ist auch in Krisenzeiten gewährleistet.“
Landesseitig wurde die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit der Software-Prüfung und -Zulassung beauftragt. Die Zulassung der Software durch die gpaNRW erfolgte über eine Kriterienprüfung von rund 80 Qualitäts- und Sicherheitsaspekten. Wesentlich war dabei das Zusammenspiel im Modellprojekt des Ministeriums mit 15 ausgewählten Kommunen sowie dem Landschaftsverband Rheinland.
Kernelemente waren dabei allgemeine sowie systemspezifische technische Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz – alles mit dem Ziel, Mindeststandards für die Softwareprodukte sicherzustellen.
Bevor Kommunen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen können, müssen sie sich für eines der zugelassenen Lizenzprodukte entscheiden und die wesentlichen organisatorischen Voraussetzungen schaffen. So ist beispielsweise eine Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung erforderlich.
Hintergrund:
- Eine Handreichung „Digitale und hybride Sitzungen in Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen“ steht zum Download auf www.mhkbd.nrw zur Verfügung.
- Die Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur digitalen Gremienarbeit bestimmen, dass nur jene Fachverfahren für digitale bzw. hybride Sitzungen der kommunalen Gremien eingesetzt werden sollen, die über eine entsprechende Zulassung durch die gpaNRW verfügen.
- Zugelassene Anwendungen zur Bild-/Ton-Übertragung in digitalen und hybriden Sitzungen:
- Zoom (ZVC Germany GmbH, Karlsruhe)
- ZoomX (ZVC Germany GmbH, Karlsruhe, in Kooperation mit Telekom Deutschland GmbH)
Wichtig: Die Zulassungen gelten nicht für Zoom basic. - easymeet24 (connect4video, Rüsselsheim am Main)
- Zugelassene Anwendungen zur Durchführung von Abstimmungen in digitalen und hybriden Sitzungen:
- ALLRIS (CC e-gov GmbH, Hamburg)
- SD.NET (Sternberg Software GmbH & Co. KG, Bielefeld)
- SessionNet (Somacos GmbH & Co. KG, Salzwedel)
Die gpaNRW ist Teil der staatlichen Aufsicht des Landes über die Kommunen und wurde im Jahr 2003 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Herne. Ihr ist durch Gesetz und Gemeindeordnung die überörtliche Prüfung aller 396 Kommunen, der 30 Kreise sowie der Städteregion Aachen, der beiden Landschaftsverbände und des Regionalverbandes Ruhr (RVR) übertragen.
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