Ministerin Scharrenbach: Finanzielle Folgen von Corona abfedern – Zusätzliche 500 Millionen Euro für unsere Kommunen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten zusätzliche 500 Millionen Euro, um die direkten und indirekten Folgen zur Bewältigung der Corona-Krise zu finanzieren. Dies hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen heute, 15. Dezember 2022, beschlossen. Der Beschluss geht auf eine Initiativen der Landesregierung zurück, die sie dem Ausschuss zuvor übermittelt hatte.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit zusätzlichen 500 Millionen Euro federn wir die finanziellen Folgen von Corona für die Kommunen ab. Es ist ein starkes Signal des Ausschusses, dass er dem Vorschlag der Landesregierung zugestimmt hat. Corona ist für unsere Kommunen immer noch eine finanzielle Belastung. Nach wie vor wirken sich pandemiebedingte Mehraufwendungen auf die kommunalen Haushalte aus. So ist beispielsweise in den Gesundheits- bzw. Ordnungsämtern noch immer ein erhöhter Personaleinsatz zu verzeichnen. Die Landesregierung steht an der Seite unserer Kommunen. Die Auszahlung der Finanzmittel erfolgt unmittelbar am 16. Dezember 2022.“
Anders als im Jahr 2020, in dem die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der gemeindlichen Steuereinnahmen geprägt gewesen ist, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden. Aus diesem Grund sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 über einen Kompensationserlass in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses aus Gründen der Billigkeit gewährt werden. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
„Mit einem gerechten, verwaltungsarmen und effizienten Verfahren stellen wir das Geld unseren Kommunen zur Verfügung. Der Zuschuss beläuft sich für die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden auf rund 27,15 Euro je Einwohner. Die Kreise sowie die Städteregion Aachen erhalten 20 Prozent der nach der Einwohnerrelation auf ihre kreisangehörigen Gemeinden bzw. auf die Mitglieder der Städteregion Aachen entfallenden Mittel. Dementsprechend werden bei den kreisangehörigen Gemeinden sowie den Mitgliedern der Städteregion Aachen rund 21,72 Euro je Einwohner berücksichtigt und bei den Kreisen sowie der Städteregion Aachen rund 5,43 Euro je Einwohner“, so die Ministerin weiter.
Bei Kommunen mit geringer Einwohnerzahl kann die Effektivität einer ausschließlich auf Grundlage der Einwohnerrelation gewährten Zuweisung durch bestehender Fixkosten (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Einstellung neuen Personals) unzureichend sein. Um dies zu vermeiden, erhalten alle Kommunen mindestens 300.000 Euro.
Eine Übersicht über die Verteilung der Mittel für die einzelnen Kommunen finden Sie nachfolgend zum Download.
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