Programmaufruf Stadtentwicklung für das „Rheinische Revier der Zukunft“
Programmaufruf Stadtentwicklung für das „Rheinische Revier der Zukunft“
Bau
Unterstützung für Städte und Gemeinden des Rheinischen Reviers beim Strukturwandel

Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft"

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung trägt mit dem Förderprogramm für Städte und Gemeinden im Rheinischen Revier dazu bei, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes für Betriebsansiedlungen und Fachkräfte sowie als Wohn- und Lebensraum zu steigern.
  • Behörden

Das Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft“ bedient sich der Erfahrungen und geübten Praxis der Kommunen mit der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes. Gleichzeitig nimmt es auf die Besonderheiten des Strukturwandels Rücksicht und vereinfacht Prozesse.

Vorhaben, die über dieses Programm umgesetzt werden sollen, müssen strukturwirksam sein und mindestens einer der folgenden Zielsetzungen entsprechen. Das Vorhaben:

  1. stellt das Orts- oder Landschaftsbild in den unmittelbar von Tagebauen betroffenen Städten und Gemeinden wieder her.
  2. nutzt nicht mehr für den Braunkohlebetrieb und von verbundenen Betrieben benötigte und leerstehende oder kaum noch genutzte Flächen, Gebäude und Orte, um städtebauliche Missstände der Zukunft zu vermeiden.
  3. erreicht mit ambitioniert gestalteten Wohn- und Mischgebieten mit Projekten des exzellenten und nachhaltigen Bauens neue Attraktivität für den Zuzug von Fachkräften und Unternehmen, insbesondere in der Nähe von Haltepunkten der Schiene.
  4. beseitigt Funktionsschwächen der Zentren und Orte in den unmittelbar von Tagebauen betroffenen Städten und Gemeinden.
  5. wertet funktional, städtebaulich und infrastrukturell vernachlässigte Bahnhofsquartiere und -umfelder zur Stärkung einer multimodal vernetzten und nachhaltigen Mobilität auf.
  6. schafft bisher fehlende Angebote des Gemeinbedarfs, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, 
  7. erneuert, entwickelt und belebt die Ortschaften, die im Zeichen einer bisher geplanten und nun nicht mehr stattfindenden Umsiedlung durch sehr hohen Leerstand und den Niedergang von Gebäuden und Infrastruktur geprägt sind.
  8. trägt dazu bei, die Randbereiche der in den Tagebauen entstehenden Seen aufzuwerten und zu beleben.
  9. bietet Raum für experimentelle Formen des Wohnens und Arbeitens.
  10. fördert über Prozesse, Verfahren, Initiativen, Kommunikation und Vermittlungsformate in besonderer Weise eine nachhaltige, zukunftsweisende Stadt-, Quartiers- und Landschaftsentwicklung.

Der Programmaufruf wird derzeit überarbeitet, um ihn an das geänderte Förderverfahren anzupassen und soll im 1. Quartal 2025 neu veröffentlicht werden.

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinischen Revier, juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der genannten Gemeinde und Gemeindeverbände befinden sowie sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient.

Zur Bewältigung des Kohleausstieges im Rheinischen Revier stellt die Landesregierung rund 900 Millionen Euro an investiven Fördermitteln bereit, um Projekte des Strukturwandels mit einem städtebaulichen Bezug zu fördern. Diese werden über das Programm Stadtentwicklung für das „Rheinische Revier der Zukunft“ (STEP RR), basierend auf dem Strukturstärkungsgesetz des Bundes, umgesetzt. Damit fördert das Land nachhaltige Städtebau- oder Infrastrukturprojekte mit einer hohen Flächenwirksamkeit – etwa bei Vorhaben zum Thema Flächen- und Quartiersentwicklung, Innenentwicklung, Dorferneuerung, Entwicklungen im Bestand sowie für die Perspektivenentwicklung bei der Wiedernutzung von Standorten.

Anträge zum Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft“ können unterjährig jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gestellt werden. 

Ein geplantes Vorhaben durchläuft das vorgegebene Verfahren im Rheinischen Revier: Skizzeneinreichung, Fördergespräch, ggf. weitere Qualifizierung des Vorhabens, antragsnaher Zustand und Antragstellung. Eine Bewilligung erfolgt bei Tiefbaumaßnahmen auf Grundlage der Leistungsphase 2 HOAI sowie bei Hochbaumaßnahmen auf Grundlage der Leistungsphase 3 HOAI.

Fragen zur Förderberatung beantwortet die

  • Bezirksregierung Köln, Dezernat 35/37 (Tel: 0221/147-2037; E-Mail: Dezernat37[at]bezreg-koeln.nrw.de (Dezernat37[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)) und die
  • Starke Projekte GmbH; (Tel: 0211/5423481-0 ; E-Mail: info[at]starke-projekte.nrw (info[at]starke-projekte[dot]nrw))
  •  

Die Einreichung der Projektskizze erfolgt über das Online-Portal www.rheinischesrevier.web.nrw.de

Die Bezirksregierung Köln prüft die Anträge und ist auch die Bewilligungsbehörde. Dies gilt auch, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuzuordnen ist.

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