Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft"
- Behörden
Das Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft“ bedient sich der Erfahrungen und geübten Praxis der Kommunen mit der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes. Gleichzeitig nimmt es auf die Besonderheiten des Strukturwandels Rücksicht und vereinfacht Prozesse.
Das Programm denkt mehrjährig, sichert bewilligungsfähige Projekte ab, vollzieht Bewilligungen aber erst nach einer Ausschreibung und setzt reguläre Gebiets- und Programmbezüge außer Kraft. Förderprojekte müssen dabei folgenden Schwerpunkten entsprechen:
- Stellt das Orts- oder Landschaftsbild in den unmittelbar von Tagebauen betroffenen Städten und Gemeinden wieder her.
- Nutzt nicht mehr für den Braunkohlebetrieb und von verbundenen Betrieben benötigte und leerstehende oder kaum noch genutzte Flächen, Gebäude und Orte, um städtebauliche Missstände der Zukunft zu vermeiden.
- Erreicht mit ambitioniert gestalteten Wohn- und Mischgebieten mit Projekten des exzellenten und nachhaltigen Bauens neue Attraktivität für den Zuzug von Fachkräften und Unternehmen, insbesondere in Nähe von Haltepunkten der Schiene.
- Beseitigt Funktionsschwächen der Zentren und Orte in den unmittelbar von Tagebauen betroffenen Städten und Gemeinden.
- Wertet funktional, städtebaulich und infrastrukturell vernachlässigte Bahnhofsquartiere und -umfelder zur Stärkung einer multimodal vernetzten und nachhaltigen Mobilität auf.
- Fördert über Prozesse, Verfahren, Initiativen, Kommunikation und Vermittlungsformate in besonderer Weise eine nachhaltige, zukunftsweisende Stadt-, Quartiers-, Dorf- und Landschaftsentwicklung.
- Schafft bisher fehlende Angebote des Gemeinbedarfs, insbesondere für Kinder- und Jugendliche.
- Bietet Raum für experimentelle Formen des Wohnens und Arbeitens.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinischen Revier sowie juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der genannten Gemeinde und Gemeindeverbände befinden
Zur Bewältigung des Kohleausstieges im Rheinischen Revier stellt die Landesregierung bis zu 700 Millionen Euro an investiven Fördermitteln bereit, um Projekte des Strukturwandels mit einem städtebaulichen Bezug zu fördern. Diese werden über das Programm Stadtentwicklung für das „Rheinische Revier der Zukunft“ (STEP RR), basierend auf dem Strukturstärkungsgesetz des Bundes, umgesetzt. Damit fördert das Land nachhaltige Städtebau- oder Infrastrukturprojekte mit einer hohen Flächenwirksamkeit – etwa bei Vorhaben zum Thema Flächen- und Quartiersentwicklung, Innenentwicklung, Dorferneuerung, Entwicklungen im Bestand sowie für die Perspektivenentwicklung bei der Wiedernutzung von Standorten.
Es gibt einen Aufruf für die kommenden Jahre bis 2038 ohne Fristen für Antrag und Veröffentlichung. Förderanträge zu Einzelmaßnahmen können jederzeit gestellt werden.
Das Programm ist zweistufig konzipiert und sichert bewilligungsfähige Projekte über eine Budgetplanung ab (Stufe 1). Die eigentliche Bewilligung erfolgt erst dann, wenn das Projekt tatsächlich umsetzungsreif ist (Stufe 2).
Abweichend von Nr. 26 der Förderrichtlinien Städtebauförderung nimmt ausschließlich die Bezirksregierung Köln, Dezernat 35 „Städtebau“, Anträge entgegen und ist auch Bewilligungsbehörde. Dies gilt auch, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuzuordnen ist.
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