Förderprogramm Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen
- Behörden
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 1. April 2020 eine Landesinitiative gestartet, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, schneller und effektiver Planungen bei der Bauleitplanung durchführen zu können. Durch Rahmenverträge sollen Bau- und Planungsprozesse in den Kommunen beschleunigt werden, um zügiger bauen zu können.
„XPlanung ist ein Datenstandard und Datenaustauschformat, das hierbei den verlustfreien Transfer von Bauleitplänen, Raumordnungsplänen und Landschaftsplänen zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Plänen unterstützt. Ab dem 1. Februar 2023 ist der vom IT-Planungsrat der Länder und des Bundes auf den Weg gebrachte Austauschstandard XPlanung verbindlich anzuwenden. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Städte, Gemeinden und Kreise dabei über die zur Verfügung stehende Rahmenvertragspartnerschaft mit NRW.URBAN sowie über einen 50-Prozent-Zuschuss. Dies gilt auch für die Digitalisierung von Flächennutzungsplänen. Das Unterstützungsangebot für die Digitalisierung von Bebauungsplänen ist Teil der Landesinitiative Bau.Land.Leben.
Anträge sind ausschließlich online auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages an die jeweilige Bezirksregierung zu stellen.
Die Nutzung eines rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmers für die Digitalisierung von Bauleitplänen erfolgt über NRW.URBAN
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Gemeinden und Gemeindeverbände
Förderung von 50 Prozent der anerkannt zuwendungsfähigen Ausgaben für die XPlanungs-konforme teil- oder vollvektorielle Digitalisierung von Bauleitplänen, die vor dem 31. Dezember 2019 erstellt wurden.
Anträge zur Digitalisierung von Bebauungsplänen und zur Digitalisierung von Flächennutzungsplänen können bereits gestellt werden.
Die Bewilligung erfolgt durch die jeweilige Bezirksregierung nach Antragsprüfung.
Anträge sind ausschließlich online auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages an die jeweilige Bezirksregierung zu stellen. Einen Link zum Online-Antrag finden Sie auf dieser Seite.
Die Nutzung eines rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmers für die Digitalisierung von Bauleitplänen erfolgt über NRW.URBAN. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten zur Landesinitiative Bau.Land.Leben
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