Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen (BEB)
In einem zweijährigen Modellversuch wird 67 Kommunen (Kommunen der Mietenstufen M4 und M4+) die Möglichkeit eröffnet, Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen zu attraktiveren Konditionen zu erwerben oder auslaufende Bindungen zu verlängern.
Mit der Modernisierungsförderung besteht ein einfaches und attraktives Förderangebot der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Umfang von mindestens 200 Millionen Euro jährlich, um die Sanierung von Mietwohnungen genauso wie von Eigentumswohnungen und Eigenheimen zu unterstützen. Die Förderung erfolgt auf Basis der Modernisierungsrichtlinie RL MOD NRW 2023.“
Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Die öffentliche Wohnraumförderung bietet Möglichkeiten, die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und alle Voraussetzungen für ein möglichst eigenständiges Leben und soziale Teilhabe zu schaffen.
Die Eigentumsförderung richtet sich an Haushalte wie zum Beispiel alleinstehende Personen, Paare oder Familien mit Kindern mit geringem Haushaltseinkommen.
Wiederaufbaufonds für die Infrastruktur in den Kommunen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Wiederaufbaufonds betroffene Kommunen beim Wiederaufbau und bei der Schadensbeseitigung. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.
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