Kommunales

Landesregierung Nordrhein-Westfalen spannt Schutznetz für das Versorgungsnetz: NRW.BANK-Sonderprogramm „Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ kann starten

01.12.2022

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, das Ministerium der Finanzen und die NRW.BANK teilen mit:

Um kommunale Energieversorger in der aktuellen Situation zu stärken, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 1. Dezember 2022 das Sonderprogramm „NRW.Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ gestartet. Für das Programm stehen fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat bis zu dieser Höhe eine Haftungsfreistellung an die landeseigene -Förderbank, die NRW.BANK, erteilt. Der Landtag hatte die Landesregierung zuvor dazu ermächtigt.

„Stadtwerke sichern weitaus überwiegend die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen. Deshalb sichert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Stadtwerke. Mit dem neuen Programm wird ein Schutznetz für unser Versorgungsnetz gespannt. Seit Sommer haben Länder die Bundesregierung aufgefordert, einen bundesweit einheitlichen Rahmen zur finanziellen Absicherung der Stadtwerke zu schaffen. Das ist nicht passiert”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Die kommunalen Stadtwerke stellen mit jeweils etwa zwei Dritteln der Gas- und Stromversorgung den Großteil der Energieversorgung des Landes sicher. Zudem erbringen sie regelmäßig noch andere Leistungen der Daseinsvorsorge wie den öffentlichen Nahverkehr oder die Finanzierung vieler weiterer kommunaler Leistungen.

„Für die Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger brauchen wir stabile kommunale Energieversorger. In der aktuellen Energiekrise müssen wir daher unsere Stadtwerke bei der Stärkung ihrer finanziellen Basis unterstützen. Mit dem Start des neuen Liquiditätsprogramm setzt die Landesregierung genau hier ein starkes Zeichen: Wir stellen sicher, dass die Stadtwerke auch künftig Zugang zu ausreichenden Finanzmitteln haben. Mit einer Landesgarantie im Volumen von 5 Milliarden Euro sichern wir Kredite an die Kommunen zugunsten der Stadtwerke. So unterstützen wir unsere Stadtwerke und sorgen dafür, dass im Winter die Energieversorgung im Land sicher ist“, sagt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk.

Grundlage des Programms ist eine Regelung im Haushaltsgesetz des Landes zur Absicherung der Energieversorgung, die auf einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. November 2022 hin mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP beschlossen und noch in den Nachtragshaushalt 2022 aufgenommen wurde.

„Gerade in der aktuellen Energiekrise müssen sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen auf ihre Stadtwerke als Energieversorger verlassen können“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Als Partner der Kommunen stellen wir gemeinsam mit dem Land NRW sicher, dass die regionale Versorgung nicht an der Liquidität scheitert.”

Die Kommunen leiten die aufgenommenen Finanzmittel vollständig an ihre betroffenen Stadtwerke weiter und sind im Gegenzug verpflichtet, sich ausdrücklich zum eigenen Energieversorger zu bekennen, indem sie ihren Anteil am Haftungskapital der Gesellschaft erhöhen. Darüber hinaus gilt für teilnehmende kommunale Energieversorger eine Boni-Sperre für Geschäftsführer und Vorstände sowie eine Ausschüttungssperre, ohne dabei die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsoge zu gefährden.

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